Eigentümerversammlungen: bald nur noch online?
(Bonn/Berlin) - Während Eigentümerversammlungen seit 2020 in hybrider Form gesetzlich erlaubt sind, ist die Debatte um die Einführung reiner Online-Eigentümerversammlungen in Deutschland in vollem Gange. Der gemeinnützige Verband Wohneigentum begrüßt generell die Nutzung digitaler Kommunikationsformen für Eigentümergemeinschaften. Die Teilnahme von wenig technik-affinen Menschen müsse aber sichergestellt sein.
Die mindestens jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen von WEG dürfen bereits seit 4 Jahren hybrid abgehalten werden. Das bedeutet: Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen haben die Wahl, ob sie in Person vor Ort oder auf Wunsch online zugeschaltet teilnehmen. Ein aktueller Regierungsentwurf sieht vor, dass Eigentümerversammlungen mit einer Dreiviertelmehrheit der Anwesenden für längstens 3 Jahre beschließen können, ausschließlich online stattzufinden.
Peter Wegner, Präsident des Verbands Wohneigentum, unterstützt die Idee von digitalen Eigentümerversammlungen, solange sicherzustellen sei, dass auch Personen, die nicht mit digitalen Kommunikationsmitteln vertraut sind, daran teilnehmen können. "Grundsätzlich begrüßen wir die Nutzung digitaler Formate für Eigentümerversammlungen und Informationsweitergaben. Diese neuen Möglichkeiten dürfen jedoch nicht das maßgebliche Recht auf Teilhabe am Entscheidungsfindungsprozess im Rahmen der Eigentümerversammlungen einschränken", so Verbandspräsident Wegner. Das Problem sei, dass virtuelle Versammlungen und digitale Kommunikation für weniger technikaffine Menschen herausfordernd sein könnten.
Verband Wohneigentum: Option auf Hybrid-Versammlungen
"Wir fordern eine dauerhafte Option auf Hybrid-Versammlungen, denn diese ermöglichen allen Eigentümerinnen und Eigentümern eine Teilnahme, unabhängig von ihrem technologischen Kenntnisstand oder ihrer Präferenz", erklärt Peter Wegner. Weitergehende Entscheidungen über das Format der Eigentümerversammlungen sollten ansonsten einstimmig geschlossen werden. Darüber hinaus muss aus Sicht des Verbands Wohneigentum sichergestellt werden, dass stets ein barrierefreier Zugang zu wichtigen Informationen für Menschen mit Wohneigentum sichergestellt ist. Der Verband fordert daher ein individuelles Wahlrecht der Eigentümerinnen und Eigentümer in Bezug auf die Informationsweitergabe.
Quelle und Kontaktadresse:
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Anna Florenske , Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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