Pressemitteilung | k.A.

Eigenständige Sozialgerichtsbarkeit erhalten / Zusammenlegung führt zu Qualitätseinbußen bei Entscheidungen

(Bonn) - "Eine einheitliche Gerichtsbarkeit wird die Qualität der Entscheidungen verschlechtern, weil die Richterinnen und Richter je nach Arbeitsaufwand sowohl verwaltungsrechtliche als auch sozialrechtliche Entscheidungen herbeiführen müssen." Dies erklärte der Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, zur geplanten Zusammenlegung verschiedener Gerichtsbarkeiten in Folge der angestrebten Justizreform.

"Aus unserer jahrzehntelangen Beratungs- und Vertretungstätigkeit wissen wir, dass vor den Sozialgerichten mit großer fachlicher Kompetenz verhandelt wird. Es geht um die Existenz der Menschen. Nur wenn in fachlich qualifizierter Zuständigkeit darüber beraten wird, ist es möglich, den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen." Die Rechtsmaterien seien sehr verschieden und müssten je nach individueller Lebenslage gesondert gewertet werden. Hirrlinger: "Eine einheitliche Verwaltungsgerichtsbarkeit wird große Probleme bekommen, dieses in ausreichendem Maße zu gewährleisten. Der VdK befürchtet daher Qualitätseinbußen bei den Entscheidungen."

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK Deutschland e.V. Wurzerstr. 4 a, 53175 Bonn Telefon: 0228/820930, Telefax: 0228/8209343

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