Eigenständige Arbeitsgerichte erhalten
(Berlin) - Anlässlich ihrer Frühjahrstagung hat sich die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) eindringlich gegen die Abschaffung der Arbeitsgerichtsbarkeit als eigenständigen Gerichtszweig und gegen ihre Eingliederung in die allgemeine Ziviljustiz ausgesprochen. Damit wendet sich die größte Vereinigung der im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland gegen Überlegungen, die Arbeitsgerichte in die allgemeine Ziviljustiz einzugliedern.
"Nur die Erhaltung der Arbeitsgerichte als eigenständige Gerichtsbarkeit wird den Besonderheiten des Arbeitsrechts und dem Bedürfnis nach besonders qualifizierten und erfahrenen Richterpersönlichkeiten gerecht," so Rechtsanwalt Dr. Jobst Hubertus Bauer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. Die Materie des Arbeitsrechts zeichne sich durch hohe Komplexität aus. Die bestehende Professionalität arbeitsrechtlicher Tätigkeit dürfe nicht aus fiskalischen Gründen geopfert werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Rechtsanwalt
Littenstr. 11, 10179 Berlin
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