Pressemitteilung | Reporter ohne Grenzen e.V. (RSF)

EGMR lässt Beschwerde gegen BND zu

(Berlin) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nimmt eine Beschwerde von Reporter ohne Grenzen (RSF) gegen die anlasslose Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes zur Entscheidung an. Das wollte das Gericht in Straßburg am Montag (11.1.) mitteilen. Reporter ohne Grenzen wirft dem deutschen Auslandsgeheimdienst vor, er habe mit seiner strategischen Fernmeldeüberwachung den E-Mail-Verkehr der Organisation mit ausländischen Partnerinnen, Journalisten und anderen Personen ausgespäht und damit die Menschenrechte der Beteiligten verletzt.

Nach der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde im vergangenen Jahr ist dies ein Etappensieg für RSF in einem weiteren hochrangigen Verfahren gegen die anlasslose Massenüberwachung des BND. Denn nur zwei Prozent aller Beschwerden an den EGMR nehmen überhaupt die Hürde, dass das Gericht die Beschwerde zulässt und die Gegenseite zur Stellungnahme auffordert. Damit wird die Bundesregierung nun gezwungen sein, sich inhaltlich zu der Beschwerde zu äußern, die der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting im eigenen Namen und als Prozessbevollmächtigter von Reporter ohne Grenzen führt.

"Die anlasslose Massenüberwachung des BND ist weder mit dem Menschenrecht auf Privatsphäre noch mit der Pressefreiheit vereinbar. Wenn dieses Prinzip für die reine Auslandsüberwachung gilt, wie vom Bundesverfassungsgericht anerkannt, muss es auch die digitale Kommunikation deutscher Bürgerinnen und Bürger schützen", sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. "Deutsche Gerichte haben Klagen gegen die BND-Massenüberwachung bislang stets mit dem absurden Argument abgewiesen, die Betroffenheit sei nicht nachgewiesen worden. Das Verfahren beim EGMR bietet die Chance, diesen rechtsstaatlich unhaltbaren Missstand endlich abzustellen."

Quelle und Kontaktadresse:
Reporter ohne Grenzen e.V. (ROG) Jennifer Schiementz, Pressereferentin Friedrichstr. 231, 10969 Berlin Telefon: (030) 609 895 33 - 0, Fax: (030) 202 15 10 - 29

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