EG-Wasserrahmenrichtlinie: Kein Alleingang der Länder
(Düsseldorf) Der BGW begrüßt die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland. Allerdings ist sie nur dann das richtige Instrument im Sinne der Nachhaltigkeit, wenn Bund, Länder und Nachbarstaaten koordiniert und einheitlich vorgehen. Übereilter Aktivismus ohne Konsens und der Alleingang einzelner Bundesländer sind definitiv der falsche Weg. NRW sollte nicht nach dem Prinzip koste es, was es wolle" gegenüber der EU auf die Überholspur gehen", so Michaela Schmitz, Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft.
Deutschland hat bereits einen Spitzenplatz im Gewässerschutz in Europa. Milliardenschwere Gewässerstrukturgüteprogramme sind zu hinterfragen. Bund, Länder, Kommunen, Industrie und Bürger müssen frühzeitig in den Entscheidungsprozess einbezogen werden und nicht erst dann, wenn die Fundamente bereits fertig gegossen sind.
Bedenken hat der BGW im Hinblick auf die Kostenfrage: Neue Sonderlasten auf den Wasserpreis lehnen wir ab. Die Zeche dafür zahlt letztlich der Verbraucher. Kosten müssen verursachungsgerecht sein", so Michaela Schmitz.
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