Effizienzsteigerung der Heizung: Qualifikation für den hydraulischen Abgleich
(Düsseldorf) - Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließt. Dennoch wird der hydraulische Abgleich der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) häufig unzureichend oder gar nicht durchgeführt, obwohl er eine zwingende Voraussetzung für einen optimierten und energieeffizienten Anlagenbetrieb ist.
Ein hydraulischer Abgleich ist grundsätzlich bei allen Gebäuden erforderlich – unabhängig vom Baujahr – und muss von einem Fachmann vorgenommen werden. Um Fachkräfte aus Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von TGA-Anlagen gezielt zu schulen, aktualisiert der VDI im Entwurf die VDI-MT 2073 Blatt 3. Die Richtlinie stellt ein umfassendes Schulungskonzept bereit, das praxisnahe Inhalte vermittelt und die Anforderungen an Schulungspersonal sowie Rahmenbedingungen des Schulungsablaufs definiert. Zudem werden Prüfungsbedingungen für die Abschlussprüfung festgelegt. Die Schulungen orientieren sich an den Anforderungen der Richtlinien VDI 2073 Blatt 1 und Blatt 2 sowie der Normenreihe DIN 94679. Damit stellen die Schulungen sicher, dass alle beteiligten Fachkräfte das erforderliche Wissen besitzen, um die Maßnahmen für energetische Einsparpotenziale voll auszuschöpfen.
Vorteile eines hydraulischen Abgleichs können sein:
- optimale Wärmeverteilung
- bestmöglicher Wirkungsgrad
- Energieeinsparung und Kostensenkung
- effizienterer Teillastbetrieb
- Verschleißreduktion der Heizungsanlage
- verbesserte Hydraulik
Im Allgemeinen verdeutlicht die Richtlinie die entscheidende Rolle von Schulungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung bei aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Energieeinsparung und Ressourceneffizienz.
Die Richtlinie VDI-MT 2073 Blatt 3 E “Hydraulik in Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung; Schulungen“ ist im November 2024 als Entwurf erschienen und kann für 43,20 EUR bei DIN Media bestellt werden. Einsprüche zum Entwurf sind bis 28. Februar 2025 über das elektronische Einspruchsportal oder per E-Mail an die herausgebende Gesellschaft (gbg@vdi.de) möglich.
Quelle und Kontaktadresse:
VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. - Hauptgeschäftsstelle, VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf, Telefon: 0211 6214-0