Effizienz und Augenmaß - das künftige Berufsrecht für Insolvenzverwalter / Mit einem am 24.09.2018 in Berlin stattfindenden Symposium schafft der VID ein Forum für den Austausch über mögliche Inhalte und Perspektiven eines künftigen Berufsrechts für Insolvenzverwalter/-innen.
(Berlin) - Am Symposium werden namhafte Vertreter aus Wissenschaft und Justiz sowie Gläubigervertreter/-innen und Insolvenzverwalter/-innen teilnehmen, um gesetzliche Regelungen der Berufszulassung, Berufsausübung und Berufsaufsicht einer künftigen Berufsordnung zu diskutieren. Der Teilnehmerkreis ist breit angelegt: Eine Vielzahl von Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis sollen im Rahmen der Podiumsdiskussion Gehör finden.
Aktuelle Impulse für ein Berufsrecht
Die Koalitionsparteien formulieren im Koalitionsvertrag 2018 den Plan einer gesetzlichen Regelung für den Beruf des Insolvenzverwalters: "Wir werden gesetzliche Rahmenbedingungen für die Berufszulassung und -ausübung von Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwaltern sowie Sachwalterinnen und Sachwaltern regeln, um im Interesse der Verfahrensbeteiligten eine qualifizierte und zuverlässige Wahrnehmung der Aufgaben sowie effektive Aufsicht zu gewährleisten." (Zeile 6195 ff)
In einer parallelen Entwicklung wird aktuell durch die Verhandlungen zur geplanten Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU (COM/2016/0723 final) auf europäischer Ebene ein weiterer Rahmen für das Berufsrecht abgesteckt.
VID fordert seit 2009 eine Berufsordnung für Insolvenzverwalter
Der Verband fordert bereits seit 2009 den Gesetzgeber auf, eine Berufsordnung für Insolvenzverwalter zu schaffen. Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung auf Qualitätsstandards - den Berufsgrundsätzen und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Insolvenzverwaltung (GOI) - hat der VID bereits wichtige Vorarbeiten für die Entwicklung von Rahmenbedingungen zur Berufsausübung geleistet. "Diese Grundsätze, die derzeit nur für die Mitglieder des VID verbindlich sind, bieten sich deshalb als erprobtes Vorbild für die gesetzliche Regelung solcher Standards an", so Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID.
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Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)
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