Effizienz-Etikett für alte Heizkessel ab 2016 / Verbraucherzentrale Sachsen: Jetzt schon vom Experten beraten lassen
(Leipzig) - Seit 26. September 2015 besteht bereits eine Pflicht zur Kennzeichnung von neuen Heizanlagen mit einem Energielabel. Ab Januar 2016 soll ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung umgesetzt werden, nach dem nun auch Heizanlagen für gasförmige und flüssige Brennstoffe im Bestand bis 400 kW mit einem Energielabel bewertet werden. Das "nationale Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen" wird Verbrauchern auf einen Blick Informationen über den individuellen Effizienzstatus ihres Heizkessels liefern, so wie man es bisher schon z. B. von der Kennzeichnung bei Haushaltsgeräten bzw. nun auch von neuen Heizgeräten kennt.
Laut dem für den Gesetzesentwurf verantwortlichen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) werden von den in Deutschland betroffenen alten Heizkesseln über 70 Prozent nur die Effizienzklasse C, D oder E erreichen. Aus dem neuen Effizienz-Etikett kann man aber keine Rückschlüsse ziehen auf die technische Effizienz der Anlagen an sich, denn die Label werden sich nur auf Produktdaten stützen. "Diese Maßnahme aus dem NAPE (Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz) soll vielmehr den Anreiz zum Austausch alter Heizgeräte bei den Eigentümern erhöhen und zugleich eine Energieberatung anstoßen", so Carla Groß, Referatsleiterin Energie/Bauen/Wohnen bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
Für Eigentümer oder Mieter ist das Anbringen des Etiketts kostenfrei. Sie müssen für die Etikettierung nicht selbst aktiv werden, haben das Anbringen des Etiketts jedoch zu dulden. Für das Anbringen von Effizienzlabeln dürfen die dazu Berechtigten keine Honorierung verlangen. Damit das Effizienzlabel nicht als Akquiseinstrument missbraucht wird, dürfen die o. g. Berechtigten die Label nur dann anbringen, wenn sie mit dem Eigentümer oder Mieter des jeweiligen Gerätes in einem bestehenden Vertragsverhältnis mit Bezug zu den Heizgeräten oder zur energetischen Gebäudesanierung stehen oder dies beauftragen. Ausstellungsberechtigt sind Gebäudeenergieberater, Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und Ausstellungsberechtigte für Energieausweise nach § 21 der Energieeinsparverordnung.
Könnte ein Austausch der bestehenden Heizanlage denn auch sinnvoll sein? Welche Art der Wärmeerzeugung könnte für ein konkretes Wohngebäude unter den Aspekten von Energieeinsparung und Wirtschaftlichkeit überhaupt in Frage kommen? Zu solchen und weitere Fragen zur Heizanlage im Wohngebäude können die Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen Rat geben.
Auch bei vielen weiteren Fragen zu Energieeffizienz und -einsparung hilft die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch, an einem von 50 sächsischen Standorten, oder mit einem Energie-Check vor Ort. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 - 809 802 400 (kostenfrei).
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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Telefon: (0341) 696290, Fax: (0341) 6892826
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