Pressemitteilung | k.A.

EEG-Verfahrensbeschreibung / Abrechnung der Ausgleichslieferungen und -zahlungen gem. § 14 EEG

(Berlin) - Die nachfolgenden Hinweise zur Umsetzung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtes der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 21.07.2004 - in Kraft getreten am 01.08.2004 - in Verbindung mit dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien in der Fassung vom 01.01.2004 sollen ein gemeinsames Verständnis der Abwicklung des Belastungsausgleiches gemäß § 14 EEG fördern.

Die Verfahrensbeschreibung bildet einen Beitrag zur Anwendung gleicher Grundsätze für alle nach dem EEG geförderten Anlagen.

Die folgenden Darstellungen in der Verfahrensbeschreibung beziehen sich auf solche Strommengen (EEG-Strommengen), die nach § 4 EEG abgenommen werden müssen und der Vergütungspflicht nach § 5 EEG unterliegen, somit also im Wälzungsmechanismus nach § 14 EEG Berücksichtigung finden.

Die in der Verfahrensbeschreibung erwähnten Nachweise über eingespeiste EEG-Strommengen und die dafür gezahlten Vergütungen durch den Netzbetreiber sind Basis für den gesetzlich vorgeschriebenen Belastungsausgleich.

Bis auf die Vorschriften über die Vergütungssätze, über die Dauer des Vergütungsanspruchs und über die Bereitstellung von Messdaten gilt diese Verfahrensbeschreibung nach Maßgabe von § 21 EEG auch für Anlagen mit einem Vergütungsanspruch nach dem EEG vom 29.03.2000 in der am 31.07.2004 geltenden Fassung.

Die vorliegende Verfahrensbeschreibung ist nach den Schnittstellen im EEG-Wälzungsmechanismus gegliedert. Das sind die folgenden Schnittstellen zwischen:
- EEG-Anlagenbetreiber und aufnahme- und vergütungspflichtiger Netzbetreiber,
- aufnahme- und vergütungspflichtiger Netzbetreiber und vorgelagerter regelverantwortlicher Übertragungsnetzbetreiber,
- regelverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber untereinander und
- regelverantwortlicher Übertragungsnetzbetreiber und Lieferant.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Netzbetreiber e.V. beim VDEW (VDN) Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin Telefon: 030/726148-0, Telefax: 030/726148-200

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