Pressemitteilung | k.A.

EEG und KWK-G: Jahresprognosen 2005 / KWK-Aufschlag ab dem 1. Januar 2005

(Berlin) - Für das Jahr 2005 wurde eine anzuwendende EEG-Quote in Höhe von 9,44 Prozent und die bundesweit einheitliche Durchschnittsvergütung in Höhe von 9,14 Cent/kWh prognostiziert.

Die Ermittlung der EEG-relevanten Daten erfolgte auf Basis des derzeitigen Informationsstandes der Netzbetreiber. Die Prognose des Letztverbraucherabsatzes in Deutschland wurde mit den Daten zur Ermittlung des KWK-Aufschlags auf die Netznutzungsentgelte ab 01.01.2005 abgeglichen.

Die Veröffentlichung dieser - nach dem Gesetz nicht vorgesehenen - Abschätzung über die EEG-Daten für 2005 hat keine Wirkung auf unterjährig stattfindende Lieferungen vom Übertragungsnetzbetreiber an den Lieferanten. Gegenwärtig liegen keine belastbaren Detaildaten über die Höhe Vermiedener Netznutzungsentgelte sowie über den durch die Härtefallregelung privilegierten Letztverbrauch vor, so dass hierfür nur eine grobe Schätzung vorgenommen werden kann.

KWK-Aufschlag ab dem 1. Januar 2005

Die ÜNB haben Prognosedaten über die Höhe der förderfähigen KWK-Strommengen für das Jahr 2005 ermittelt. Demnach ergibt sich zunächst ein KWK-Zuschlagswert von 0,319 ct/kWh für Letztverbräuche bis 100.000 kWh je Abnahmestelle. Dieser Wert ist Grundlage für den Belastungsausgleich zwischen den Netzbetreibern. Unter Einbezug der Differenz (Vortrags-Methodik) aus Prognose 2003 mit 0,017 ct/kWh und der Abrechnung der per 30. April 2004 vorliegenden Jahresmeldungen für 2003 ergibt sich ab dem 1. Januar 2005 ein KWK-Aufschlag auf die Netznutzungsentgelte für Letztverbräuche bis 100.000 kWh je Abnahmestelle (Letztverbrauchskategorie A) in Höhe von 0,336 ct/kWh (0,319 + 0,017 ct/kWh).

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Netzbetreiber e.V. beim VDEW (VDN) Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin Telefon: 030/726148-0, Telefax: 030/726148-200

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