Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) / Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS)

EEG-Novelle: Ingbert Liebing bei Anhörung im Bundestag

Berlin - Heute fand im Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages die Anhörung zur Novelle des EEG und KWKG statt. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing, der als Sachverständiger daran teilnahm, hat dort unterstrichen:

"Effektiver Klimaschutz und mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten können nur mit einem erheblich beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien gelingen. Dazu passen die jetzt von der Bundesregierung im EEG-Entwurf vorgelegten, sehr ambitionierten Ausbauziele. Klar ist aber: Diese Ziele können nur mit einem enormen gesellschaftlichen Kraftakt erreicht werden. Die Stadtwerke stehen bereit, hier nach Kräften zu unterstützen.

Ob und wie dieses Ziele erreicht werden, hängt erheblich von den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält viele richtige Maßnahmen zum besseren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Er könnte aber in Teilen erheblich weitergehen, um die Ausbaupotentiale der Erneuerbaren effektiv zu heben. So ist es richtig, dass klargestellt werden soll, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Auch die Anhebung der Ausschreibungsmengen, die bessere Förderung windschwacher Standorte und höhere Vergütungen für PV-Dachanlagen passen zu den Ausbauzielen.

Insgesamt müssen jedoch vor allem die Rahmenbedingungen für den PV-Ausbau erheblich verbessert werden, um die vorhanden Potentiale zu nutzen und um die angestrebte Verdreifachung des PV-Ausbaus bis 2030 zu erreichen. Im Bereich der Dach-PV sollte dabei nicht allein auf eine Volleinspeisung gesetzt werden. Vielmehr sollten die Vergütungssätze grundsätzlich angehoben werden, auch wenn nur ein Teil des in Solaranlagen erzeugten Stroms in die Netze eingespeist wird. Die Vor-Ort-Nutzung von PV-Strom ist energiewirtschaftlich sinnvoll und bezieht die Kundinnen und Kunden mit ein. Schließlich soll die Energiewende ein Gemeinschaftsprojekt sein. Auch Mieterinnen und Mieter sollten daran teilhaben können. Daher ist es bedauerlich, dass der Gesetzentwurf das Thema Mieterstrom gar nicht adressiert.

Auch das Thema Wärmewende kommt im sogenannten Osterpaket der Bundesregierung, zu dem die EEG-Novelle gehört, viel zu kurz. So wird beispielsweise die Rolle der Biomasse in Wärmenetzen verkannt, indem die Bundesregierung den Einsatz von Biomethan in KWK-Anlagen zurückdrängen und stattdessen in Spitzenlastkraftwerke lenken will. Damit geht die Möglichkeit verloren, Wärme aus Biomasse-KWK-Anlagen in Nah- und Fernwärmenetzen einzusetzen, um CO2 zu vermeiden und den Erdgasanteil zu reduzieren. Darüber hinaus erschwert der Gesetzentwurf den notwendigen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, insbesondere durch eine praxisferne Ausgestaltung der Wasserstofffähigkeit für KWK-Anlagen. Diese Anlagen sind jedoch notwendig, um den EE-Ausbau abzusichern und Versorgungssicherheit in Strom und Wärme zu gewährleisten. Ihr Zubau wird jedoch nicht angemessen angereizt. Sowohl beim Thema Dach-PV als auch bei der KWK besteht daher dringend Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. Pressestelle Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-375, Fax: (030) 58580-371

NEWS TEILEN: