Pressemitteilung | DEBRIV e.V. - DEutscher BRaunkohlen-Industrie-Verein - Standort Berlin

EEG-Novelle darf die Rohstoffgewinnung am Industriestandort Deutschland nicht einseitig belasten

(Köln) - Spitzenausgleich nach klaren Regeln diskriminierungsfrei gewähren / Energie- und Wettbewerbsintensität bleiben wichtigste Kriterien, die für das gesamte produzierende Gewerbe angewandt werden müssen

Die heimische Braunkohlengewinnung sowie die Erzeugung von Strom bedeuten wichtige Beiträge zur regionalen Wertschöpfung sowie einer sicheren und wettbewerbsfähigen Energieversorgung. Gedankenspiele der künftigen Regierungskoalition, branchenspezifische Einzelregelungen bei der Gewährung des Spitzenausgleichs im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorzusehen, hat der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Braunkohlen-Industrie-Vereins (DEBRIV), Dr. Johannes Lambertz, vehement zurückgewiesen.

In Deutschland stammt jede vierte Kilowattstunde Strom aus Braunkohle. Hinzu kommen viele Millionen Tonnen Veredlungsprodukte in Form von Briketts oder Kohlenstaub. Grundlage des wichtigen Beitrags der Braunkohle zu einer sicheren und wettbewerbsfähigen Energieversorgung ist eine im internationalen Vergleich wettbewerbsfähige Rohstoffgewinnung. Tagebaue, Braunkohlenkraftwerke und Veredlungsbetriebe stehen insbesondere im intensiven Wettbewerb mit importierter Steinkohle, deren Preise jüngst deutlich gesunken sind.

Braunkohlenstrom aus Deutschland muss sich an den europäischen Energiebörsen im Wettbewerb behaupten. Dort sind die Strompreise ebenfalls deutlich gesunken. Diese für den Stromverbraucher positive Entwicklung bedeutet für die Braunkohlenindustrie einen deutlich verschärften Wettbewerb. "Braunkohle steht im vielfältigen internationalen und intermodalen Wettbewerb und unterscheidet sich damit in keiner Weise vom produzierenden Gewerbe", erklärte der DEBRIV.

Die Anwendung des EEG-Spitzenausgleichs für die Braunkohlenindustrie ist nach Auffassung des DEBRIV unverzichtbar. Von den betroffenen Betrieben werden alle Anforderungen des Gesetzgebers an die Gewährung des Spitzenausgleichs erfüllt: Die Zugehörigkeit zum produzierenden Gewerbe, ein Stromverbrauch von mehr als 1 Million Kilowattstunden pro Jahr, eine hohe Energieintensität sowie die Anwendung eines zertifizierten Energiemanagementsystems.

Der DEBRIV warnt davor, die heute bestehende Rechtssicherheit aufzugeben. Wenn aufgrund politischer Präferenzen bestimmte Branchen ins Abseits gerückt werden, verliert politisches Handeln an Glaubwürdigkeit. Rechtssicherheit bedeutet, dass sich alle Adressaten im produzierenden Gewerbe den gleichen und klar definierten Anforderungen stellen müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Braunkohle (DEBRIV) Uwe Maaßen, Öffentlichkeitsarbeit Max-Planck-Str. 37, 50858 Köln Telefon: (02234) 1864-0, Fax: (02234) 186418

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