EEG Novelle 2016: Regierungsentwurf im Bundeskabinett beschlossen
(Hannover) - Das Bundeskabinett hat am 08.06.2016 den Regierungsentwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG 2016) beschlossen. Der Bundestag wird sich voraussichtlich schon übernächste Woche erstmals mit dem Gesetz beschäftigen. Erneuerbare Energien sollen parallel zum Netzausbau weiter ausgebaut werden. Zukünftig soll die Förderhöhe für Erneuerbare Energien überwiegend marktwirtschaftlich ausgeschrieben werden.
Bisher gelten für die Betreiber von Ökostrom-Anlagen feste Fördersätze. Betreiber von Windrädern, Solaranlagen, Geothermie Anlagen und Biomasseanlagen bekommen für jede eingespeiste Kilowattstunde eine fixe, gesetzlich festgelegte Vergütung. Von 2019 an sollen neue Windanlagen/Windparks nur noch dann gefördert werden, wenn sie sich in Ausschreibungen gegen andere Projekte durchsetzen können. Den Zuschlag erhält, wer für die geringsten Fördersätze zu bauen bereit ist. Die erste Ausschreibung soll im Mai 2017 stattfinden. Bei Biomasse und Solarparks soll es ähnlich laufen.
Die Akteursvielfalt bleibt mit dem EEG 2016 erhalten. Kleine Anlagen bis 750 KW bei Wind- und Solaranlagen und bis 150 KW bei Biomasseanlagen, sollen von der Ausschreibungspflicht ausgenommen werden. Bei der Ausschreibung für Windenergie an Land gelten erleichterte Bedingungen für Bürgerenergiegesellschaften.
Für Windparks an Land ist in den ersten drei Jahren eine Höchstmenge von 2.700 Megawatt für Ausschreibungen vorgesehen, von 2022 an jährlich 2.800 Megawatt. Das entspricht zwischen 600 und 900 Anlagen im Jahr (je nach Größe der Windräder). Weitere 600 Megawatt sollen für Solarparks vergeben werden, 150 Megawatt für Biomasse-Anlagen (von 2020 bis 2022 Erhöhung auf 200 Megawatt).
Welche praktischen Auswirkungen die Änderungen konkret auf Contractoren und Energiedienstleister haben, erfahren Interessierte beim VfW-Praxisseminar "Dezentrale Stromerzeugung und Mieterstrom" am 24.11.2016 in Berlin. Das Praxisseminar richtet sich sowohl an Betreiber von Anlagen, als auch an Energiedienstleister und Gebäudeeigentümer, die die Vor-Ort-Erzeugung von Strom als neues Geschäftsmodell in Betracht ziehen oder bereits in diesem Geschäftsfeld tätig sind.
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