Pressemitteilung | Allianz pro Schiene e.V.

EEG jetzt mit Ausnahmeregelung für Schienenverkehr / Bahnen von Öko-Umlage befreit

(Berlin) - Die Allianz pro Schiene begrüßte, dass die Koalitionsfraktionen die einseitige Belastung der umweltfreundlichen Bahnen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz korrigieren wollen, indem sie die Härtefallregelung des Gesetzentwurfs auf den Schienenverkehr ausdehnen. Die Allianz pro Schiene hatte bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Regierung mit der ursprünglichen Fassung der EEG-Novelle in einen umweltpolitischen Zielkonflikt steuere. Allianz pro Schiene-Vorsitzender Norbert Hansen: “Die sinnvolle Förderung des Ökostroms hat ausgerechnet den umweltfreundlichen Schienenverkehr belastet, während LKW’s und Flugzeuge mal wieder ungeschoren davonkommen.“

Die heute von den zuständigen Bundestagsausschüssen beratene Neufassung des Gesetzentwurfs sieht vor, dass die Ausnahmeregelung für besonders energieintensive Unternehmen auch für die Bahnen gilt. Hansen bedauerte, dass die Entlastung für die Bahnen erst ab einer Mindestverbrauchsgrenze greife. „Kleine Privatbahnen bleiben damit weiterhin im Nachteil“, sagte der Vorsitzende des Schienenbündnisses. Die überarbeitete EEG-Novelle wird am Freitag im Bundestag verabschiedet.

Der Allianz pro Schiene-Vorsitzende Hansen forderte den Abbau weiterer Wettbewerbsnachteile und erinnerte die Bundesregierung an ihr Versprechen, den Mehrwertsteuersatz im Schienenfernverkehr zu halbieren. Solange der Luftverkehr keine Energiesteuern zahle und LKW’s völlig kostenlos auf deutschen Straßen fahren, könne von Chancengleichheit zwischen den Verkehrsträgern keine Rede sein. „Es geht nicht um Sonderregelungen für die Schiene, es geht um Fairness im Wettbewerb“, so Norbert Hansen.

Quelle und Kontaktadresse:
Allianz pro Schiene e.V. Frauke Lendowsky, Referentin Kommunikation Chausseestr. 84, 10115 Berlin Telefon: 030/27594559, Telefax: 030/27594560

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