Pressemitteilung | k.A.

EEG: Jahresendabrechnung 2001 auf Basis WP-Bescheinigungen / KWK-G: Jahresendabrechnung 2001 auf Basis WP-Bescheinigungen

(Berlin) - Zur Endabrechnung des bundesweiten Belastungsausgleiches nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) im Jahr 2001 wurden im Nachgang zur Jahresabrechnung auf Grundlage der bis zum 31.03.2002 ermittelten Daten durch die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gemäß § 11 Abs. 5 EEG Wirtschaftsprüferbescheinigungen von den unterlagerten Verteilungsnetzbetreibern bzw. EVU eingefordert. Auf der Grundlage dieser Bescheinigungen haben die ÜNB ihrerseits Wirtschaftsprüferbescheinigungen anfertigen lassen und dem Verband der Netzbetreiber (VDN) zur Verfügung gestellt.

Nach Zusammenfassung und Auswertung dieser bescheinigten Daten durch den VDN ergibt sich eine gegenüber den zunächst zur Jahresabrechnung per 31.03.2002 gemeldeten Werten (EEG-Quote 3,89 Prozent; Pflichtvergütung 16,90 Pf/kWh = 8,64 Cent/kWh) geänderte bundesweite Pflichtabnahme (EEG-Quote) in Höhe von 3,91 Prozent und eine bundesweit einheitliche Pflichtvergütung für EEG-Strom von 16,99 Pf/kWh = 8,69 Cent/kWh.

Der vom VDN beauftragte Wirtschaftsprüfer hat nunmehr unter Verwendung der Wirtschaftsprüferbescheinigungen der ÜNB bestätigt, dass die Ermittlung von EEG-Quote und Durchschnittsvergütung für das Jahr 2001 dem Grunde und der Höhe nach korrekt ist.

Die Differenz aus der Abrechnung per 31.03.2002 und den resultierenden bescheinigten Daten wird durch die ÜNB gegenüber den EVU, die die Letztverbraucher beliefern, im ersten Halbjahr 2005 ausgeglichen. Über Details werden die ÜNB die EVU zeitnah informieren.

KWK-G: Jahresendabrechnung 2001 auf Basis WP-Bescheinigungen

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die relevanten Daten für die Jahresendabrechnung des Jahres 2001 gemäß Kraft-Wärmekopplungsgesetz (KWK-G vom 12. Mai 2000) auf Basis von Wirtschaftsprüfer-Bescheinigungen der ÜNB für deren Regelzonen für das Jahr 2001 zusammengefasst und eine Gesamtbescheinigung für Deutschland erstellen lassen (kann bei VDN eingesehen werden). Auf Grundlage der Daten aus diesen WP-Bescheinigungen wurde bei VDN der entsprechende Belastungsausgleich berechnet.

Insgesamt wurden bzgl. des KWK-G (alt) im Jahr 2001 rund 57,2 TWh mit einem Volumen von rund 731,5 Mio. Euro gefördert. Die rechnerische Erhöhung der Netznutzungsentgelte im Übertragungsnetz beträgt 0,204 Cent/kWh.

Aufgrund der Tatsache, dass in Deutschland eine Vielzahl von Muster-Prozessen bezüglich von strittigen und bisher nicht geförderten Mengen geführt werden, stellt diese Abrechnung nur eine Endabrechnung bezogen auf die unstrittigen Fördermengen dar. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich zum gegebenen Zeitpunkt auf Basis einer gerichtlichen Klärung diese Fördermengen bzw. das Fördervolumen erhöhen können und über die Netzentgelte weitergewälzt werden müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Netzbetreiber e.V. beim VDEW (VDN) Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin Telefon: 030/726148-0, Telefax: 030/726148-200

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