EEG: Jahresabrechnung 2006 auf Basis der WP-Bescheinigungen
(Berlin) - Für den bundesweiten Belastungsausgleich nach EEG für das Jahr 2006 haben die deutschen Verteilungsnetzbetreiber und EVU die relevanten Energiemengen und Vergütungszahlungen von Wirtschaftsprüfern bescheinigen lassen und die Angaben an die vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) übermittelt. Auf der Grundlage dieser Gutachten haben die ÜNB ihrerseits Wirtschaftsprüferbescheinigungen anfertigen lassen und dem Verband der Netzbetreiber (VDN) zur Verfügung gestellt.
Nach Zusammenfassung und Auswertung der bescheinigten Daten ergibt sich eine bundesweite Pflichtabnahme (EEG-Quote) in Höhe von 12,008 Prozent. Die bundesweit einheitliche Pflichtvergütung für EEG-Strom beträgt 10,875 Cent/kWh.
Der vom VDN beauftragte Wirtschaftsprüfer hat nun bestätigt, dass die Ermittlung von EEG-Quote und Durchschnittsvergütung für das Jahr 2006 korrekt ist. Als Grundlage dienten ihm die Wirtschaftsprüferbescheinigungen der ÜNB. Die Bestätigung kann beim VDN eingesehen werden.
Der Ausgleich der Energiemengen und Vergütungszahlungen erfolgt vom 1. Januar bis zum 30. September 2008 in monatlichen Raten. Über Details werden die ÜNB die EVU (Stromhändler) zeitnah informieren.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Netzbetreiber e.V. beim VDEW (VDN)
Frank Brachvogel, Pressesprecher
Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin
Telefon: (030) 726148-0, Telefax: (030) 726148-200
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