Pressemitteilung | k.A.

EEG: Jahresabrechnung 2004 auf Basis der WP-Bescheinigungen

(Berlin) - Für den bundesweiten Belastungsausgleich nach EEG für das Jahr 2004 haben die deutschen Verteilungsnetzbetreiber und EVU die relevanten Energiemengen und Vergütungszahlungen von Wirtschaftsprüfern bescheinigen lassen und die Angaben an die vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) übermittelt. Auf der Grundlage dieser Gutachten haben die ÜNB ihrerseits Wirtschaftsprüferbescheinigungen anfertigen lassen und dem Verband der Netzbetreiber (VDN) zur Verfügung gestellt.

Nach Zusammenfassung und Auswertung der bescheinigten Daten ergibt sich eine bundesweite Pflichtabnahme (EEG-Quote) in Höhe von 8,48 Prozent. Die bundesweit einheitliche Pflichtvergütung für EEG-Strom beträgt 9,29 Cent/kWh.

Der vom VDN beauftragte Wirtschaftsprüfer hat nun bestätigt, dass die Ermittlung von EEG-Quote und Durchschnittsvergütung für das Jahr 2004 korrekt ist. Als Grundlage dienten ihm die Wirtschaftsprüferbescheinigungen der ÜNB. Die Bestätigung kann beim VDN eingesehen werden.

Der Ausgleich der Energiemengen und Vergütungszahlungen erfolgt vom 1. Januar bis zum 30. September 2006 in monatlichen Raten. Über Details werden die ÜNB die EVU (Stromhändler) zeitnah informieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Netzbetreiber e.V. beim VDEW (VDN) Dr. Dirk Förger, Pressesprecher Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin Telefon: (030) 726148-0, Telefax: (030) 726148-200

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