Pressemitteilung | Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE)

EEG-Erfahrungsbericht muss für die Bioenergie nachgebessert werden

(Bonn) - Der Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) fordert eine Nachbesserung der vorliegenden Bioenergie-Eckpunkte des EEG-Erfahrungsberichts in der anstehenden Ressortabstimmung der Bundesregierung und in der sich anschließenden Novellierung des EEG-Gesetzes. Die Eckpunkte des EEG-Erfahrungsberichtes enthalten für die Bioenergiebranche durchaus positive Aspekte, aber leider auch sehr kritische Punkte, die einen weiteren Marktausbau der Bioenergie und die Erreichung der gesetzten politischen Ziele gefährden.

Positiv bewertet der BBE neben dem Bekenntnis zu den Grundprinzipien des EEG, dem Einspeisevorrang und dem Festpreisvergütungssystem die neue Kapazitätsprämie für Biogasanlagen, welche einen Einstieg in eine bedarfsgerechte Stromerzeugung unterstützen könne. Die Bioenergie spiele aus Sicht des BBE die entscheidende Schlüsselrolle für eine bessere Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren Energien. Bioenergie sei speicherbar. Strom und Wärme aus Bioenergieanlagen könne verlässlich und bedarfsgerecht bereitgestellt werden. Durch diese Fähigkeit zur bedarfsgerechten Stromerzeugung nehme der energiewirtschaftliche Stellenwert der Bioenergie in Zukunft zu. Dieser werde besonders in ihrem Beitrag zu einer stabilen und zuverlässigen Stromversorgung liegen. Die Novellierung des EEG müsse diesen Wandel einleiten, so der BBE. Die Kapazitätsprämie sollte daher für alle Bioenergieanlagen gelten.

Für die angestrebte verstärkte Marktintegration von EEG-Anlagen habe sich das Grünstromprivileg bisher bewährt und werde von den Marktteilnehmern angenommen. Es müsse daher so weiterentwickelt werden, dass es für einen Großteil der Betreiber von Bioenergieanlagen zugänglich wird, ohne dass dies einen wesentlichen Effekt auf die EEG-Umlage hat. Der BBE schlägt daher anstelle der Begrenzung des Grünstromprivilegs auf 2 Cent/kWh eine Anhebung auf 3 Cent/kWh sowie die Gewährung der Boni für Bioenergieanlagen auch während der Direktvermarktung vor. Die Pflicht, 25 Prozent Wind- oder PV-Strom zu nutzen, mache das Grünstromprivileg in Verbindung mit der Begrenzung auf 2 Cent/kWh wirtschaftlich uninteressant.

Die in den Eckpunkten des Erfahrungsberichts vorgesehene anteilige Vergütung verschiedener Biomasse-Rohstoffklassen befürwortet der BBE. Dies erhöhe die Flexibilität im Anlagenbetrieb und sei aus ökonomischen und ökologischen Gründen vorteilhaft.

Bei der Vergütung verschiedener Biomasse-Rohstoffe im EEG-Erfahrungsbericht bestehe aus Sicht des BBE jedoch noch wesentlicher Nachbesserungsbedarf. So müsse im Biogasbereich eine gezieltere Förderung der Nutzung von Gülle in kleineren, hofnahen Biogasanlagen angereizt werden.

Bei Holzenergieanlagen bestehe aus ökonomischen Gründen kein Spielraum für die vorgesehenen Vergütungskürzungen. Überhaupt nicht nachvollziehbar sei die vollständige Streichung der Förderung von flüssiger Biomasse aus dem EEG. Insgesamt müsse sich das Vergütungsniveau für alle Bioenergieanlagen in der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in der Höhe der bisherigen Grundvergütung, des Nawaro-Bonus und des KWK-Bonus bewegen. Diese Eckpfeiler seien für einen ökonomischen Anlagenbetrieb unverzichtbare Elemente.

Völliges Unverständnis zeigt der BBE bezüglich der geplanten Halbierung des Güllebonus für Altanlagen. Dies sein ein massiver Eingriff in den Bestandsschutz bestehender Anlagen, die im Vertrauen auf das geltende EEG in die Umstellung ihrer Anlagen investiert haben. Der BBE betont daher mit Nachdruck, dass der Bestandsschutz nicht in Frage gestellt werden darf und fordert diesbezügliche Korrekturen. Zum Vertrauensschutz gehöre auch die Einhaltung des Zeitplans für die EEG-Novellierung. Die Bioenergiebranche erwarte hier wie angekündigt ein Inkrafttreten des novellierten EEG zum 1. Januar 2012.

Ebenfalls sehr kritisch sieht der BBE die im EEG-Erfahrungsbericht vorgesehene grundsätzliche Mindestanforderung einer 60 Prozent-Wärmenutzung. In vielen Fällen hänge ein kontinuierlicher Wärmeabsatz von externen Marktpartnern ab, so dass eine solche Regelung unabsehbare Risiken für den Anlagenbetreiber beinhalte und daher Projekte verhindere. Die grundsätzlich anzustrebende stärkere Wärmenutzung sollte daher wie bisher über den KWK-Bonus angereizt werden.

In gleicher Weise lehnt der BBE eine Begrenzung des Einsatzes von Mais und Getreidekorn auf 60 Prozent (energetisch) bei der Produktion von Biogas kategorisch ab. Regelungen zum Anbau von Biomasse seien im entsprechenden Fachrecht vorhanden, dass EEG dürfe hier nicht mit weiteren Anforderungen verkompliziert und überfrachtet werden.

In Gesamtheit sieht der BBE noch wesentlichen Korrekturbedarf bei der anstehenden EEG-Novellierung, damit die Bioenergie auch tatsächlich die ihr im Energiekonzept der Bundesregierung zugewiesene wichtige Schlüsselrolle zur Markt- und Systemintegration Erneuerbarer Energien spielen könne.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) Pressestelle Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: (0228) 8100222, Telefax: (0228) 8100258

(el)

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