Pressemitteilung | Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA)

"Edinburgh"-Patent: VFA begrüßt Entscheidung des Europäischen Patentamtes

(Berlin) - "Wir sind gegen das Klonen von menschlichen Individuen. Denn wir wollen nicht den veränderten Menschen, sondern wir wollen dem einzelnen Menschen ganz konkret helfen." Mit diesen Worten begrüßte Cornelia Yzer, Hautgeschäftführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), die Entscheidung des Europäischen Patentamtes (EPA) vom 24. Juli über das vieldiskutierte "Edinburgh"-Patent.

"Die forschenden Arzneimittelhersteller haben sich stets dazu bekannt, dass Erfindungen, die gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen, nicht patentierbar sein dürfen. Wir unterstützen daher die Einschränkung des "Edinburgh-Patents" durch das Europäische Patentamt. Es darf keine Patente geben, die die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken zum Gegenstand haben", erklärte die VFA-Hauptgeschäftsführerin. Das EPA habe damit europäisches Recht - so wie es die EG-Biopatentrichtlinie festschreibe - angewendet. Yzer: "Das zeigt einmal mehr, dass die Richtlinie die ethisch verantwortbaren Grenzen für Biopatente in Europa sichert."

"Dieser Beschluss ist auch eine Absage an Phantasiepatente", sagte die VFA-Hauptgeschäftsführerin. Die Erfindung sei nicht in allen Teilen so deutlich und vollständig offenbart worden, wie das Patentrecht dies erfordere. Daher habe das Patentamt auch aus diesem Grund eine Einschränkung des Patents vornehmen müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA) Hausvogteiplatz 13 10117 Berlin Telefon: 030/206040 Telefax: 030/20604222

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