Edathy-Deal: Normale Verfahrenspraxis, ein bitterer Beigeschmack bleibt aber
(Berlin) - Nach zwei Verhandlungstagen wurde das Verfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) heute nach dessen Schuldeingeständnis gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro eingestellt.
"Auf den ersten Blick mag dem einen oder anderen das Strafmaß als wesentlich zu niedrig erscheinen. Diese Verfahrensweise des Landgerichtes Verden und der Staatsanwaltschaft ist aber nicht unüblich und wird in ähnlich gelagerten Fällen etliche Male tagtäglich in Deutschland angewendet", so der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz heute in Berlin. "Deals im Strafverfahren sind aber immer ein Problem, gerade wenn es um sogenanntes kinderpornografisches Material geht, denn jedem einzelnen Bild oder Video ist immer eine Vergewaltigung oder ein sexueller Missbrauch eines Kindes vorangegangen."
Bis zuletzt hatte Edathy abgestritten, kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Nun räumte er ein, dass diese Vorwürfe zutreffen würden. Die Vorwurfslage bezog sich aber nur auf wenige Dateien. Der Download mittels dienstlichem Bundestagslaptop konnte anhand der gespeicherten Telekommunikationsdaten nachgewiesen werden.
"Nur weil der Bundestag die Kommunikationsdaten intern über einen längeren Zeitraum gespeichert hatte, konnte der Download von strafbarem Material überhaupt nachgewiesen werden. Einen besseren Beweis für die Wirksamkeit der sogenannten Vorratsdatenspeicherung gibt es kaum", so BDK-Chef Schulz.
Belastbare Angaben, wie viele Menschen sich sexuell zu Kindern und/oder Jugendlichen hingezogen fühlen, gibt es nicht, da keine umfassenden Studien dazu existieren. Man geht aber davon aus, dass rund 1 Prozent der Männer in der Bevölkerung pädophile Neigungen im Sinne einer klinisch diagnostizierbaren Pädophilie aufweisen. Die Ursachen einer Pädophilie/Hebephilie sind weitgehend unbekannt. Vielen Betroffenen fällt es schwer, mit der Neigung und den damit verbundenen sexuellen Fantasien umzugehen.
"Herr Edathy hat seine Demontage zum größten Teil durch sein Verhalten selbst verursacht. Er hat Probleme, für die er sich professionelle Hilfe suchen sollte. Seine persönlichen Defizite zeigen sich nicht zuletzt dadurch, dass er nichts Besseres zu tun hatte, als sein Geständnis kurz nach dem Verlassen des Gerichtes bei Facebook wieder zu revidieren. Ein echtes und glaubhaftes Schuldeingeständnis oder gar Reue sehen anders aus", so Schulz.
Nach Abschluss des Verfahrens steht jetzt die politische Aufarbeitung des "Edathy-Skandals" im Vordergrund. "Nun ist der Untersuchungsausschuss des Bundestages gefordert, Antworten auf die noch vielen offenen Fragen zu liefern. Gerade hinsichtlich der Vermutung, dass strafprozessuale Maßnahmen der Justiz und der Kriminalpolizei an Edathy verraten wurden. Hier stehen immer noch die Vorwürfe der Strafvereitelung und Verletzung von Dienstgeheimnissen im Raum. Bei weitem keine Kavaliersdelikte", so BDK-Chef Schulz abschließend.
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