Eckwerte für Versorgungsreform vorgelegt
(Bonn) - Das Bundesministerium des Innern hat Eckwerte für eine Reform der Beamtenversorgung festgelegt, mit denen die Maßnahmen aus dem Rentenbereich wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden sollen. Dies war bereits in der Begründung zum Altersvermögensgesetz angekündigt worden.
Nach dem Konzept des Bundesinnenministeriums soll der bis 2010 vorgesehene geringere Anstieg der Renten exakt auf den Pensionsanstieg übertragen werden. Dadurch wird der Höchstversorgungssatz von derzeit 75 Prozent auf 71,25 Prozent absinken. Entsprechend vermindert sich der jährliche Steigerungssatz bis zum Erreichen des Höchstsatzes. Diese Maßnahme soll – da sie sich im Rahmen der regelmäßigen Pensionsanpassungen vollzieht – sämtliche Versorgungsempfänger betreffen. Im Gegenzug sollen die aktiven Beamten – ebenso wie es bei den rentenversicherten Arbeitnehmern der Fall ist – in die gesetzliche Förderung einer privaten zusätzlichen Vorsorge ab 2002 einbezogen werden. Der DBB hat nicht zuletzt aufgrund der bereits erbrachten Vorleistungen die vom Bundesinnenminister vorgeschlagene Absenkung der Versorgungsbezüge bis entschieden zurückgewiesen.
Der Referentenentwurf eines Versorgungsänderungsgesetzes soll noch in diesem Monat vorgelegt werden. Die überarbeiteten Prognosen der ohne die Reform zu erwartenden Versorgungsausgaben werden in einem zweiten Versorgungsbericht veröffentlicht, der nach der Sommerpause erwartet wird.
Von der Absenkung des Höchstversorgungssatzes auf 71,25 Prozent bis 2010 und der Weiterführung der Versorgungsrücklage, die allerdings in der Zeit von 2003 bis 2010 ohne neue Abzüge bleiben soll, wird vor allem eine wirksame Entlastung der Haushalte der Länder erwartet. Bis 2010 soll die Entlastung rund 10 Milliarden Mark betragen, bis 2020 40 Milliarden Mark und bis 2030 sogar mehr als 80 Milliarden Mark.
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