eCall: GVA begrüßt "Ja" des EU-Parlaments zu Gesetzentwurf
(Ratingen) - Das Europäische Parlament hat grünes Licht für die europaweit verpflichtende Einführung des automatisierten elektronischen Notrufsystems eCall (emergency Call) gegeben. Nach dem Willen der Parlamentarier sollen ab Oktober 2015 neu typgeprüfte PKW in der EU mit entsprechenden Komponenten ausgerüstet sein. Die Gesetzgebung zu eCall hat auch Bedeutung für den Kfz-Ersatzteil- und Servicemarkt etwa bei Anwendungen rund um die Fahrzeugvernetzung.
Schnelle Hilfe für Unfallopfer hat höchste Priorität
Der elektronische Notruf eCall soll dabei helfen, die Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr deutlich zu senken. Bei einem Unfall werden mittels eCall automatisiert Positionsdaten und Fahrzeuginformationen aus dem PKW abgegeben und über mobile Datennetze Rettungskräfte informiert. GVA-Präsident Hartmut Röhl begrüßt das Vorhaben: "Die unverzügliche Hilfe für Unfallopfer hat höchste Priorität. Die neuen technischen Möglichkeiten der Fahrzeugvernetzung leisten einen wertvollen Beitrag, um Leben zu retten. Der automatisierte elektronische Notruf eCall verdient daher die volle Unterstützung!"
eCall-Gesetzgebung stellt rechtliche Weichen auch für kommerzielle Anwendungen
Der automatisierte Notruf eCall ist nur eine von vielen Funktionen, die sich aus der Fahrzeugvernetzung ergeben. Anders als eCall werden solche Anwendungen in der Regel aber für kommerzielle Zwecke eingesetzt. Fahrzeughersteller nutzen Telematikanwendungen etwa für die Fahrzeugferndiagnose und das Servicemanagement. So können Autofahrer z.B. Informationen direkt auf das Infodisplay ihres Fahrzeugs erhalten, wenn eine Wartung fällig ist - verbunden ggf. mit einem Terminvorschlag in einer Vertragswerkstatt des jeweiligen Fahrzeugherstellers. GVA-Präsident Hartmut Röhl sieht darin Gefahren für die Wahlfreiheit der Autofahrer und den fairen Wettbewerb im Kfz-Aftersales: "Bei Anwendungen, die über den reinen Notruf hinausgehen, muss gesichert sein, dass vom Fahrzeughersteller unabhängige Marktakteure nicht ausgeschlossen werden können und dass der Autofahrer seine Wahlfreiheit behält, welche Daten an wen übermittelt werden." Die Verbreitung solcher Systeme im Markt wird mit der verpflichtenden Einführung von eCall in allen PKW-Klassen stark zunehmen, denn die technischen Grundlagen solcher kommerzieller Anwendungen sind dann in allen Fahrzeugen ab Werk vorhanden. Die gesetzgeberische Ausgestaltung von eCall hat daher auch ganz erheblichen Einfluss auf die rechtliche Weichenstellung für kommerzielle Anwendungen rund um die Fahrzeugvernetzung. GVA-Präsident Hartmut Röhl: "Wir begrüßen, dass nicht zuletzt dank des Engagements der zuständigen Berichterstatterin im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im EU-Parlament (IMCO), Frau Heide Rühle, wichtige Formulierungen für die Wahlfreiheit der Autofahrer und für faire Wettbewerbsbedingungen im Kfz-Ersatzteil- und Servicemarkt bereits frühzeitig Eingang in den nun verabschiedeten Gesetzentwurf gefunden haben." So soll sich das bordeigene eCall-System auf eine interoperable, offene, sichere und standardisierte Plattform für
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mögliche künftige Anwendungen und Dienste stützen. In die Ausgestaltung einer solchen Plattform sollen die Vertreter des freien Marktes intensiv mit eingebunden werden. Auch wird im Gesetzentwurf klargestellt, dass das bordeigene eCall-System für Reparatur- und Wartungszwecke allen unabhängigen Anbietern kosten- und unterschiedslos zugänglich sein muss. GVA-Präsident Hartmut Röhl resümiert: "Damit werden im Gesetzentwurf wichtige Forderungen des GVA aufgegriffen. Wir werden das weitere Gesetzgebungsverfahren im EU-Ministerrat intensiv begleiten."
Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.
Alexander Vorbau, Referatsleiter, Öffentlichkeitsarbeit
Gothaer Str. 17, 40880 Ratingen
Telefon: (02102) 77077-0, Fax: (02102) 77077-17
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