ebays Verweigerung
(Düsseldorf) - In einem Verfahren vor dem Landgericht Potsdam hat das Internetauktionshaus ebay am 23. Mai 2002 jegliche Verpflichtung zu Maßnahmen für den Jugendschutz abgelehnt. Für die bei ebay angebotenen jugendgefährdenden Medien hält sich das weltweit größte Internetauktionshaus nicht verantwortlich, da dies Angebot Dritter seien.
Die bisherigen freiwilligen Kontrollen und Löschungen illegaler Angebote werden von ebay als völlig ausreichend betrachtet. Einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich, wonach ebay sich verpflichtet, indizierte und beschlagnahmte Filme umgehend zu löschen, lehnt ebay ab.
Da man 5 Tage nach dem tragischen Ereignis in Erfurt bei einer Stichprobenüberprüfung des Computerspielangebotes bei ebay, über 80 indizierte Spiele und 8 beschlagnahmte Spiele gefunden habe, hält Jörg Weinrich, stellvertretender Geschäftsführer des IVD (Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland) "die bisherigen Überwachungen bestenfalls für arg verbesserungswürdig".
Die 80 indizierten Spiele dürfen Kindern und Jugendlichen gar nicht angeboten werden, der Handel mit den 8 beschlagnahmten Spielen ist durch Gerichtsverfahren völlig verboten. Bereits im Januar diesen Jahres geriet ebay in die Schlagzeilen, da in großem Umfang rechtsradikale und volksverhetzende Medien angeboten wurden.
Der IVD prozessiert seit Juli 2001 gegen ebay wegen des Vertriebs jugendgefährdender Schriften. Das Einstweilige Verfügungsverfahren verlor der IVD im November 2001, so dass bei ebay seitdem sogar mit Duldung des Landgerichtes Potsdam der Handel mit indizierten und beschlagnahmten Medien stattfinden darf. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Potsdam soll am 4. Juli 2002 verkündet werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Interessenverband des Video- und Medien-Fachhandels in Deutschland e.V. (IVD)
Hartwichstr. 15
40547 Düsseldorf
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