Ebay: Täter oder Opfer?
(Düsseldorf) - Im Internetauktionshaus Ebay wurden Filme, Computerspiele und Tonträger mit gewaltverherrlichenden, brutalen oder rechtsradikalen Inhalten angeboten. Diese dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten werden. Ein Teil dieser Medien ist von Gerichten beschlagnahmt worden, so dass nicht einmal Erwachsene damit handeln dürfen.
Über diesen Umstand berichtet am 15. Januar 2002 die Sendung Frontal21, allerdings mit dem Schwerpunkt auf die rechtsradikalen Inhalte.
Entgegen der Stellungnahmen in der Presse vom 15. Januar ist Ebay keineswegs Opfer von Rechtsradikalen geworden, wie der Sprecher des brandenburgischen Innenministeriums, Heiko Homburg, erklärte, sondern hat sich dieses Treiben seit gut 18 Monaten gefallen lassen und an jedem der illegalen Angebote verdient.
Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland [IVD] hat Ebay im Juli 2000 über das Problem informiert. Da sich das Unternehmen nicht genügend um die Verhinderung solcher Angebote gekümmert hat, hat der IVD im Juli 2001 eine Einstweilige Verfügung gegen Ebay beantragt und erhalten. An das darauf bestehende Verbot, solche Titel weiterhin zu vertreiben, hat sich Ebay nicht gehalten.
Die Einstweilige Verfügung wurde im November vom Landgericht Potsdam wieder aufgehoben. Dadurch darf Ebay mit gerichtlicher Zustimmung nun weiterhin beide Augen zudrücken, wenn Illegales also Nazipropaganda, Gewaltspiele, oder anderes in Ihrem Auktionshaus gehandelt werden. Erst wenn ein Dritter Ebay auf ein einzelnes Angebot aufmerksam macht muss dieses einzelne Angebot gelöscht werden.
Selbstverständlich hat der IVD Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Inhaltlich geht der Rechtsstreit um Details des Teledienstgesetzes. So behauptet Ebay mit dem Verkauf der Artikel nichts zu tun zu haben und deshalb nicht zur Löschung verpflichtet zu sein. Schließlich würden die fraglichen Medien von Dritten verkauft. Das Ebay die Suche nach Produkten, die Auktionen, den Verkauf und auch den Versand eifrig unterstützt und davon auch lebt, halten sowohl Ebay als auch das Gericht für unerheblich.
Ergänzend zu den heutigen Presseberichten ist festzustellen:
· Das Angebot rechtsradikaler oder gewaltverherrlichender Medien bei Ebay ist weiterhin möglich.
· Ebay hat weiterhin einzelne rechtsradikale oder gewaltverherrlichende Medien im Angebot.
· Ebay informiert weiterhin seine Kunden über solche Angebote.
Quelle und Kontaktadresse:
Interessenverband des Video- und Medien-Fachhandels in Deutschland e.V. (IVD)
Hartwichstr. 15
40547 Düsseldorf
Telefon: 0211/5773900
Telefax: 0211/57739069