Pressemitteilung | Deutscher Weinbauverband e.V. (DWV)

DWV verabschiedet Positionspapier zur Nutzung von Drohnen im Steillagenweinbau

(Bonn) - Der Deutsche Weinbauverbandes e.V. (DWV) hat in der vergangenen Woche ein Positionspapier zur Nutzung von Drohnen im Steillagenweinbau verabschiedet. Mit diesem Beschluss setzt der Bundesverband ein klares Signal hin zu mehr Innovation und Nachhaltigkeit im Weinbau und stellt gleichzeitig deutliche Forderungen an die Politik, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Produktion im internationalen Markt zu sichern.

Vordringliche Forderung des DWV ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen, die es Winzerinnen und Winzer ermöglicht, Drohnentechnologie mit Rotationszerstäubern flächendeckend und unbürokratisch einzusetzen. Dazu gehört u.a. die Einführung einer eigenständigen rechtlichen Kategorie für Agrardrohnen.

Der DWV sieht deutliche Potenziale in der Drohnentechnologie für die Applikation von Pflanzenschutzmitteln in Steillagen. Drohnen könnten nicht nur zur Sicherung der Erträge und zur Entlastung der Winzerinnen und Winzer beitragen, sondern auch eine nachhaltige Alternative zu bodengestützten Verfahren darstellen und einer Bodenverdichtung vorbeugen. Mit technologischen Weiterentwicklungen könnten Drohnenschwärme mit modernen Steuerungssystemen dabei noch effizienter arbeiten.

„Die Drohne wird und muss zukünftig ein unverzichtbares Werkzeug für den Steillagenweinbau sein. Sie ist nicht nur eine innovative Lösung für die gezielte Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, die den Erhalt des Steillagenweinbaus und der Kulturlandschaft unterstützt, sondern fördert auch die Arbeitssicherheit im Weinberg. Auch für Winzerinnen und Winzer in Flachlagen könnte die Drohne von Vorteil sein, insbesondere nach Starkwetterereignissen, da sie eine schnelle Reaktion ermöglicht.“, so DWV-Vizepräsident Heinz-Uwe Fetz.

Auf der Agrarministerkonferenz (AMK) im September dieses Jahres sprachen sich bereits die Ministerinnen und Minister der Länder dafür aus, die Drohnen-Applikation künftig auszuweiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Drohnen mit Rotationszerstäubern anzupassen. Der DWV begrüßt diese Unterstützung der AMK und bietet den Bundesministerien einen offenen Austausch zu diesem zukunftsgerichteten Thema an.

Das vollständige DWV-Positionspapier ist online unter https://deutscher-weinbauverband.de/dwv-positionspapier-zur-nutzung-von-drohnen-im-steillagenweinbau-zur-applikation-von-pflanzenschutzmitteln/ verfügbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Weinbauverband e.V. (dwv), Johanna Fritz, Assistent(in) der Geschäftsführung Kommunikation und Digitalisierung, Heussallee 26, 53113 Bonn, Telefon: 0228 94932-50

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