DWV begrüßt das „Weinpaket“ der EU-Kommission - weitere Anpassungen sind aber erforderlich
(Bonn) - Der Deutsche Weinbauverband (DWV) begrüßt, dass die EU-Kommission das sogenannte Weinpaket zur Umsetzung der Empfehlungen der High-Level-Group (HLG) für Wein am heutigen Tag vorgestellt hat. Die dort enthaltenen Vorschläge sollen der Verbesserung der wirtschaftlich schwierigen Situation des europäischen Berufsstandes dienen und einzelne und langfristige Lösungsbausteine für den Weg aus der sogenannten „strukturellen Krise“ bieten.
„In dem heute vorgelegten Entwurf, den wir prinzipiell begrüßen, sind schon einige Lösungsansätze der HLG enthalten, aber aus unserer Sicht fehlen noch wesentliche Bausteine“, erklärt DWV-Präsident Klaus Schneider und ergänzt: „Wir freuen uns aber, dass die EU-Kommission Wort gehalten hat und zeitnah nach den HLG-Empfehlungen einen ersten Entwurf veröffentlicht hat. Die Branche braucht schnelle Lösungen.“
Von den im Weinpaket enthaltenen Inhalten begrüßt der DWV nach erster Analyse insbesondere die Marktregulierungsmaßnahmen. Die sanktionsfreie Rückgabemöglichkeit der bereits bestehenden Pflanzrechte für Rebanlagen, aber auch die Verlängerung der Wiederbepflanzungsgenehmigungen für Rebanpflanzungen sind richtige Schritte. Positiv sei auch, dass es nun in den Mitgliedstaaten national oder regional möglich ist, einen kompletten Anbaustopp vorzusehen.
Der DWV bedauert hingegen, dass die Übertragbarkeit der Mittel im Rahmen der GAP-Förderung im Weinsektorenprogramm von einer Intervention zur anderen oder auch über mehrere Jahre hinweg fehlt. Durch die Übertragbarkeit der Mittel - nur innerhalb des Weinsektorenprogramms - könnten die verfügbaren EU-Mittel endlich vollständig und sinnvoll verausgabt werden und müssten nicht nach Brüssel zurückgegeben werden. DWV-Generalsekretär und Rechtsanwalt Christian Schwörer kommentiert den aktuellen Entwurf hierzu kritisch: „Dies ist aus unserer Sicht einer der wichtigsten Bausteine der HLG-Empfehlungen. Eine spätere Umsetzung erst im Rahmen der GAP-Reform 2027 ist für uns nicht hinnehmbar. Durch die aktuelle unflexible rechtliche Gestaltung und die Fristen gehen der Weinbranche in Deutschland viele Millionen Euro an europäischem Fördergeld verloren.“
Der DWV wird sich im Rahmen des nun anstehenden Gesetzgebungsverfahrens intensiv mit seinen Mitgliedern und den nationalen und europäischen Partnern abstimmen und die Ergebnisse in die politische Diskussion einbringen.
„Dieser Entwurf ist nur der erste Schritt. Nun geht unsere Arbeit erst so richtig los und sie muss schnell erledigt werden - sowohl auf europäischer Ebene als auch im Anschluss auf nationaler Ebene“, so DWV-Generalsekretär Schwörer.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Weinbauverband e.V. (DWV), Johanna Fritz, Referent(in) Kommunikation und Fortbildung, Heussallee 26, 53113 Bonn, Telefon: 0228 94932-50