Pressemitteilung | DVSI - Deutscher Verband der Spielwarenindustrie e.V.

DVSI informiert mit Seminar über die Entsorgung von Elektroaltgeräten

(Nürnberg/Aachen) - Die sich aus dem novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ergebenden Konsequenzen zur "Entsorgung von Elektroaltgeräten" waren Thema bei einem Seminar, das der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie (DVSI) gemeinsam mit der Zentek GmbH & Co. KG in Aachen veranstaltete. Durch die Umsetzung des EU-Rechts soll sichergestellt werden, dass künftig deutlich mehr Elektro- und Elektronik-Altgeräte einer ordnungsgemäßen und umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt werden. Betroffen von der vermutlich bis zum Herbst 2015 in Kraft tretenden Novelle sind auch Spielzeuge mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen.

Diskutiert wurden im Workshop die Bereiche Eigenvermarktung durch die Kommunen (Optierung) sowie die stufenweise Anhebung der Sammelziele (45 Prozent in 2016 und 65 Prozent in 2019 des durchschnittlichen Gewichts der in den vergangenen drei Jahren in Verkehr gebrachten Geräte). Auch die Erhöhung der Transparenz bei den Mengenströmen, die Erhöhung der Recycling- und Verwertungsquoten um 5 Prozent von Mitte dieses Jahres an, die Anzeigepflicht für zertifizierte Erstbehandlungsanlagen beim Umweltbundesamt (UBA) und die Aufnahme einer Verordnungsermächtigung zur Konkretisierung der Anforderungen an die Behandlung nach dem Stand der Technik wurden intensiv besprochen. Zur Sprache kamen auch Maßnahmen zum Eindämmen illegaler Exporte von Elektro- und Elektronikaltgeräten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Workshops bei Immark Deutschland in Aachen, der seitens des DVSI von Jürgen Jagoschinski begleitet wurde, waren die sich aus der siebten Novelle der Verpackungsverordnung ergebenden Veränderungen. So wurde die Erstattungsmöglichkeit für selbst am Ort der Übergabe zurück genommene Verkaufsverpackungen gestrichen. Außerdem ist nun der Betrieb von Branchenlösungen an wesentlich strengere Bedingungen geknüpft: Solche Lösungen müssen erneut angezeigt werden. Ferner ist die schriftliche Bestätigung der belieferten Anfallstellen über deren Einbindung in die Erfassungsstruktur notwendig. Die Anfallstelle muss adressgenau angegeben werden; zudem sind dem Mengenstrom-Nachweis schriftliche Nachweise aller Anfallstellen über die dort angelieferten Mengen an Verkaufsverpackungen des jeweiligen Herstellers oder Vertreibers beizufügen.

Zwischen den Informationen zu und den Diskussionen über die beiden Themenfelder besichtigten die Workshopteilnehmer einen Entsorgungsbetrieb für Elektroaltgeräten. Bei Innmark Deutschland wurden die Abläufe bzw. die Vorgehensweise anschaulich erläutert.

Quelle und Kontaktadresse:
DVSI Deutscher Verband der Spielwaren-Industrie e.V., Messezentrum Ulrich Brobeil, Geschäftsführer Wiesentalstr. 34, 90419 Nürnberg Telefon: (0911) 477112-0, Fax: (0911) 477112-99

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