DVS-Bildungseinrichtungen - Anforderungen, Zulassung und Neuerungen
(Düsseldorf) - Hoch qualifiziertes Personal sichert den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen und trägt außerdem wesentlich dazu bei, die deutsche Wirtschaft nachhaltig zu stärken. Vom Handwerk bis zur international tätigen Großindustrie ist der Bereich "Personalentwicklung" daher ein Muss. Um den damit verbundenen Bedarf in der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Personal zu decken, ist die Unterstützung von Bildungseinrichtungen gefragt, deren Dienstleistungen den hohen Erwartungen des Handwerks und der Industrie gerecht werden.
Der Deutsche Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. (DVS) hat Qualitätskriterien für Bildungseinrichtungen der Fügetechnik erarbeitet, die seit über 50 Jahren Bestand haben und fortwährend weiterentwickelt werden. Diese Qualitätsanforderungen regeln die räumlichen und gerätetechnischen Ausstattungen sowie die Qualifikationen der Leiter, Ausbilder und sonstigen Personals der Bildungseinrichtungen. Auch die Lerninhalte und die Art und Weise der Vermittlung der Inhalte sind ebenfalls Teil der Anforderungskriterien und werden durch den DVS konstant weiterentwickelt.
Alle diese Kriterien für DVS-Bildungseinrichtungen sind in der DVS Richtlinie 1192 zusammengefasst, die auch die Rahmenbedingungen für die Zulassung durch DVS-PersZert festlegt. In der neuesten Ausgabe (April 2009) der Richtlinie werden die Bedürfnisse der Bildungseinrichtungen den Anforderungen von morgen angepasst, im Wesentlichen durch die neuen Organisationsformen "DVS-Verbundbildungseinrichtung" und "DVS-Verbundprüfstelle".
Die "DVS-Verbundbildungseinrichtung" bietet mehreren DVS-Bildungseinrichtungen die Möglichkeit, sich zu einer DVS-Bildungseinrichtung zusammenzuschließen. Die Grundvoraussetzung dafür ist, dass diese DVS-Bildungseinrichtungen dem gleichen Träger (juristische Person) angehören müssen. Die "DVS-Verbundprüfstelle" ist für die DVS-Bildungseinrichtungen von Interesse, die nicht nur einem Träger (juristische Person) angehören. Formal gestaltet sich ein solcher Verbund der DVS-Bildungseinrichtungen so, dass eine DVS-Bildungseinrichtung als zentrale DVS-Prüfstelle zugelassen wird, die mindestens einen arbeitsvertraglichen DVS-Prüfer gebunden hat. Die anderen DVS-Bildungseinrichtungen des Verbundes können sich dann dieser zentralen Prüfungsleistung bedienen.
Beide Verbundmodelle bieten den Bildungseinrichtungen die Chance, Synergien zu nutzen, Kooperationen zu bilden und wirtschaftlich vorteilhaft zu agieren. Auch die Position am Markt wird durch diese Verbundnetzwerke gestärkt. Durch das gleichzeitig gebündelte Fachwissen profitieren die Unternehmen des Handwerks und der Industrie in der Schweißtechnik von einem höchst kompetenten und qualifizierten Partner für die Aus-, Weiter- und Fortbildung. Die genauen Einzelheiten der Qualitätskriterien und Zulassungsbedingungen finden Sie in der DVS Richtlinie 1192:2009-04.
Quelle und Kontaktadresse:
DVS Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
Carola Sawatzki, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Aachener Str. 172, 40223 Düsseldorf
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