#DVFG: #Autogas bleibt dauerhaft günstige Alternative / Deutscher Verband Flüssiggas zur seit Januar geltenden neuen Autogas-Besteuerung
(Berlin) - Seit Jahresbeginn greift eine neue Besteuerung für Flüssiggas als Kraftstoff. Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) betont: Selbst mit dem Anstieg der Energiesteuer um rund 3 Cent pro Liter bleibt Autogas für Verbraucher eine attraktive Alternative.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt ein neuer Energiesteuersatz für den Alternativkraftstoff Autogas: 2018 lag die Besteuerung bei 11,6 Cent pro Liter Autogas; jetzt beträgt sie rund drei Cent mehr. Der Vorsitzende des DVFG Rainer Scharr erklärt: "Selbst mit dem angepassten Energiesteuersatz bleibt Autogas langfristig eine äußerst attraktive Alternative - und günstiger als Benzin und Diesel." So zahlten Verbraucher im Dezember 2018 für Autogas an deutschen Tankstellen im Durchschnitt lediglich 63,3 Cent pro Liter. "Hinzu kommen die niedrigen Schadstoffwerte, die für Autofahrer immer relevanter werden", ergänzt Scharr. Im Vergleich zu Diesel-Pkw fällt der Stickoxid-Ausstoß bei Autogas-Fahrzeugen bis zu 51mal niedriger aus. Feinstaub-Partikel wiederum werden im Vergleich zu Benzinern sogar um bis zu 99 Prozent gesenkt. Auch die sehr gute Verfügbarkeit an bundesweit rund 7.100 Tankstellen bleibe für viele Autogas-Fans ein ausschlaggebender Faktor, so Scharr.
Noch bis 2022 profitieren Autogas-Fahrer wegen der niedrigen Emissionswerte des Alternativkraftstoffes von einem Steuervorteil. Ab 2019 steigt die Energiesteuer je Liter Autogas jährlich um etwa drei Cent. Ab 2023 verlangt der Fiskus dann insgesamt 14,7 Cent mehr pro Liter als 2018.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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