DVF zum Vorschlag für eine EU-Verordnung über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V)
(Berlin) - DVF-Geschäftsführer Dr. Florian Eck sagt anlässlich der Befassung des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments mit dem Verordnungsentwurf 2018/0138 COD für eine schnellere Verwirklichung der TEN-V: "Der Vorstoß aus Brüssel ist sehr zu begrüßen. Auch der europäische Rechnungshof bemängelte im Juni dieses Jahres zu lange Umsetzungszeiten und Planungsmängel bei den europäischen Megaprojekten. Dabei geht es nicht nur um die Genehmigungsverfahren, oftmals fehlt die finanzielle Planungssicherheit oder die europäische Co-Finanzierung ist zu niedrig angesetzt. Daher sollte auch im Zuge der deutschen EU-Ratspräsidentschaft der mittelfristige Finanzrahmen 2021 bis 2027 so beschlossen werden, dass Zukunftsinvestitionen angestoßen und bereits kurzfristig Wachstumsimpulse gesetzt werden können."
"Neben der Finanzierung der physischen Infrastruktur muss sich aber auch rechtlich und regulatorisch der europäische Netzgedanke durchsetzen. Und da setzt der Verordnungsvorschlag wichtige Impulse. Es geht darum, grenzüberschreitend die Planungs- und Genehmigungsverfahren abzustimmen, verantwortliche Ansprechpartner zu benennen und die Steuerung der Verfahren in einem gemeinsamen Gremium abzustimmen. Ebenso werden die Mitgliedstaaten angehalten, soweit nicht vorhanden, vorrangige Projektkategorien zu schaffen, für die beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren durchgeführt werden können. Erklärtes Ziel der Verordnung ist es, den Genehmigungsprozess auf maximal 3 Jahre zu begrenzen", so Eck.
Eck weiter: "Die Intention der Verordnung ist grundsätzlich richtig. Die Verfahren zeitlich zu begrenzen, Projekte zu priorisieren und die grenzüberschreitende Koordinierung zu verbessern sind wichtige Schritte. An vielen Stellen sind aber nationale Verfahren durch europäische Rechtsakte eher komplizierter geworden. Auch der Ansatz, die Verfahren nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner zwischen zwei Nationen abzuwickeln, hat für sich zunächst keine beschleunigende Wirkung. Die Europäische Kommission sollte sich daher gemeinsam mit nationalen Experten dem Thema Planungsbeschleunigung widmen, um Best Practices zu identifizieren, die nationalen Möglichkeiten zur Planungsbeschleunigung zu verbessern oder überhaupt erst Potenziale freizusetzen."
Hintergrund
Die Europäische Kommission rechnet durch die Umsetzung der Verordnung mit folgenden Vorteilen:
- Zeitersparnis: Die Genehmigungsverfahren werden voraussichtlich nicht länger als drei Jahre dauern, was eine beträchtliche Verbesserung im Vergleich zur derzeitigen Situation darstellt.
- Kostenersparnis für Nutzer: Die Kosteneinsparungen für Nutzer werden sich auf über 5 Mrd. EUR belaufen.
- Investitionen: 84 Prozent der gesamten Investitionen in das TEN-V-Kernnetz werden früher getätigt, und zwar vor 2025.
- Reduzierung der externen Auswirkungen des Verkehrs: Einsparungen in Höhe von 700 Mio. EUR, die aus der Reduzierung der Kohlendioxidemissionen, der Lärmminderung sowie der Verringerung der Luftverschmutzung, der Verkehrsüberlastung und der Zahl von Unfällen resultieren. Die Reduzierung der Kohlendioxidemissionen wird auf 2,686 Mio. t im Zeitraum 2018-2030 geschätzt.
- Verwaltungskosten: Die Nettoeinsparungen für Vorhabenträger und Behörden werden sich auf 150 Mio. EUR belaufen.
In der Verordnung (EU) Nr.1315/2013 sind verbindliche Ziele für die Vollendung festgelegt, das Kernnetz soll bis 2030 und das Gesamtnetz bis 2050 fertiggestellt sein.
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