DVF kritisiert EU-Verordnung zu grenzüberschreitenden Paketzustelldiensten / Einstieg in die Paketmarktregulierung verhindern!
(Berlin) - Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute über die Verordnung zu Preis- und Kostennachweisen von grenzüberschreitenden Paketzustelldiensten abgestimmt. Nachweisführung und Berichtspflicht der Verordnung (COM 2016 285) werden ausgeweitet, um damit die Paketpreise im europäischen Onlinehandel zu senken. Dr. Heike van Hoorn, Geschäftsführerin des Mobilitätsverbandes Deutsches Verkehrsforum (DVF), kritisiert das Ergebnis des Triloges:
"Europa droht mit den nun beschlossenen weitgehenden Preis- und Kostennachweisen, immer tiefer in eine Regulierung des europäischen Paketmarktes einzusteigen. Solche Eingriffe in die gut funktionierenden und durch regen Wettbewerb geprägten Paketzustellsysteme sind bedenklich. Denn damit wird genau das Gegenteil erreicht: statt transparenter Preise werden die Pakete teurer und der Wettbewerb eingeschränkt."
Die vorgelegte Verordnung sei zwar hinsichtlich des Berichtswesens und Anwendungsbereiches etwas entschärft worden. Dennoch erzeuge sie einen hohen bürokratischen Aufwand und schaffe überzogene Eingriffsmöglichkeiten, so van Hoorn weiter. "Umso wichtiger ist jetzt, dass die Umsetzung der Verordnung in den Mitgliedstaaten die bürokratische Belastung der Paketdienstleister minimiert. Gleichzeitig müssen sich die nationalen Regulierungsbehörden der Verantwortung bewusst sein, dass die Überprüfung von Kostenstrukturen im grenzüberschreitenden Paketmarkt bereits eine rote Linie überschreitet. Die behördliche Aufsicht über Preise und Kosten für Pakete gibt dem Markt ein Signal in die falsche Richtung - zurück in die Vergangenheit der staatlich regulierten Paketmärkte mit verordneten Festpreisen und ohne Leistungswettbewerb."
Die Branche unterstütze das Transparenzbedürfnis von Konsumenten und gewerblichen Versendern. Das Berichtswesen müsse aber unbürokratisch und europaweit einheitlich sein, appellierte van Hoorn in Richtung Mitgliedstaaten, die für die Umsetzung der Verordnung zuständig sind.
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