DVF initiierte die #Strukturreform der #Bahn vor 25 Jahren
(Berlin) - Im Jahr 1986, knapp zehn Jahre vor der Bahnreform, hat das Deutsche Verkehrsforum (damals Verkehrsforum Bahn) ein Thesenpapier "Deutsche Bundesbahn als Unternehmen" und nachfolgend einen Entwurf zur Novellierung des Bundesbahn-Gesetzes erarbeitet.
Damit leitete der heutige Mobilitätsverband der Deutschen Wirtschaft eines der größten und wichtigsten Reformprojekte im Verkehrssektor ein. Mit Start des Jahres 1994 wurde dann das Sondervermögen des Bundes in eine Aktiengesellschaft überführt. DVF-Geschäftsführerin Dr. Heike van Hoorn gratuliert: "Mit der Bahnreform wurde die einstige hochdefizitäre Staatsbahn zu einem Dienstleistungsunternehmen. Davon haben vor allem die Fahrgäste und die Qualität profitiert. Auch wenn es in letzter Zeit vermehrt Probleme an verschiedenen Stellen gibt, dürfen wir nicht vergessen, wie es vor der Bahnreform war: Fahrgäste waren Beförderungsfälle, das Zugmaterial war veraltet und es gab keinen Wettbewerb im Regionalverkehr."
Die rund 100 Unternehmen im Verkehrsforum Bahn erkannten, dass der Erfolg der deutschen Wirtschaft auch von einer erfolgreichen Bahn abhängig ist. Daraufhin wurde der Arbeitskreis "Deutsche Bundesbahn als Unternehmen" im Verkehrsforum Bahn gegründet, der für eine sinnvolle Weiterentwicklung der DB-Unternehmensverfassung antrat. Die Argumente aus diesem Thesenpapier wurden unter anderem mit dem Bundeskanzler und dem Bundesverkehrsminister diskutiert. 1989 gründete der damalige Bundesverkehrsminister Friedrich Zimmermann die Regierungskommission Bundesbahn, die das Thesenpapier und den Gesetzesentwurf vom Arbeitskreis als Diskussionsgrundlage erhielten. Die drei Thesen für die Neupositionierung der DB waren: Unternehmerische Verantwortung stärken, flexible Personalführungs- und Anreizsysteme schaffen und die finanzielle Ausstattung der DB auf ihre Rolle als Unternehmen im Wettbewerb abstimmen.
In einer Pressekonferenz 1991 stellten der damalige Präsidiumsvorsitzende des Verkehrsforums Bahn Dr. Hellmuth Buddenberg und Präsidiumsmitglied Dr. Eberhard von Koerber die Kernaussagen für eine Grundgesetzänderung vor:
Artikel 87 des Grundgesetzes sollte geändert und die Bundesbahn in drei eigenverantwortliche Funktionsbereiche Personenverkehr AG, Güterverkehr AG und Fahrweg AG unter der Führungsholding Deutsche Bahn AG aufgeteilt werden.
So sollte die Deutsche Bahn AG frei von staatlicher Einflussnahme und ohne Beschränkungen des öffentlichen Dienstrechtes entstehen. Gemeinwirtschaftliche Aufgaben sollten auch weiterhin vom Besteller bezahlt und beauftragt und die Altschulden durch den Bund übernommen werden. Zunächst sollten alle AGs im Eigentum des Bundes verbleiben. Starke Wettbewerbsimpulse werde es jedoch erst bei einer Kapitalstreuung unter öffentliche und private Anleger geben.
"Sicher ist der Reformprozess des Bahnsektors heute noch nicht abgeschlossen, aber wir können froh sein, dass er vor 25 Jahren eingeleitet wurde", urteilt DVF-Geschäftsführerin van Hoorn über das Erreichte. "Der Weg von der Bundesbahn bis heute war ein einzigartiger Kraftakt, der wichtige Grundlagen für die Zukunft gelegt hat. Nun müssen weitere Modernisierungsschritte wie die konsequente Digitalisierung folgen."
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