#DVF: EU hält an Plänen fest - DVF fordert Änderungen an PSI-Richtlinie der EU-Kommission / Drohender #Datengau: Wettbewerbsnachteile für öffentliche Unternehmen
(Berlin) - Immer noch droht die Überarbeitung der Public Sector Information (PSI)-Richtlinie aus den Fugen zu geraten und öffentliche Unternehmen beim Thema Open Data entscheidend zu benachteiligen. Anlässlich der am Montag stattfindenden entscheidenden Abstimmungsrunde im Trilog-Verfahren zwischen Europäischer Kommission, EU-Parlament und Europäischem Rat warnt DVF-Geschäftsführerin Dr. Heike van Hoorn erneut vor den Risiken, die die PSI-Richtlinie in ihrer derzeitigen Form bergen würde: "Die Forderung der Verkehrsunternehmen, auf dem bereits bestehenden, europaweiten Branchenkonsens zu Mobilitätsdaten aufzubauen, findet auch in der neuesten Fassung kein Gehör. Die Akteure in Brüssel verhalten sich grob fahrlässig, wenn sie Datenschatz und Mehrwert der Branche schutzlos an Datenkraken ausliefern. Wir fordern daher, den direkten Verweis auf die delegierte EU-Verordnung 2017/1926 als Datenobergrenze für den Verkehrssektor in den Richtlinientext aufzunehmen."
Was ursprünglich gut gemeint war - eine Open-Data-Plattform, in die private und öffentliche Unternehmen ihre Daten einspeisen - wird durch die PSI-Richtlinie nun in die falsche Richtung gedreht: Die PSI-Richtlinie verpflichtet nunmehr ausschließlich öffentliche Unternehmen, ihre Daten in großem Umfang freizugeben. So können sich auch internationale "Datenkraken" am - teils sensiblen - Datenschatz bedienen, ohne dass ein Mehrwert an die Allgemeinheit zurückfließt. Von der PSI-Richtlinie sind im Verkehrsbereich der öffentliche Personennahverkehr, die meisten deutschen Flughäfen und Häfen sowie die Deutsche Bahn betroffen.
Das DVF setzt sich deshalb für ein "Level-Playing-Field" ein und fordert, die im Einvernehmen mit der gesamten Branche bereits verbindlich festgelegten Datensätze aus der so genannten delegierten EU-Verordnung 2017/1926 auch bei der PSI-Richtlinie als Rahmen festzulegen.
Zwei Kernprobleme bestehen laut DVF-Chefin für die betroffenen Unternehmen: "Erstens geht es der EU-Kommission vor allem um die veredelten "High Value"-Datensätze der Unternehmen. Zweitens sind exklusive Rechte an den Daten verboten, das heißt, Unternehmen können sie nicht als Mehrwert in eine unternehmerische Partnerschaft einbringen. Schlimmer noch: Wettbewerbsrelevante Daten wie Fahrgastströme können künftig an Wettbewerber oder Datenhändler gehen, ohne dass diese selbst im Gegenzug zur Offenlegung ihrer Daten verpflichtet sind - ein klarer Wettbewerbsnachteil für den ÖPNV und andere öffentliche Verkehrsakteure wie die öffentlichen Hafen- und Flughafenbetriebe."
Van Hoorn: "Wir unterstützen das bisherige Vorgehen der EU-Kommission, Mobilitätsdaten aus allen Bereichen verfügbar zu machen. Ab 2019 werden verkehrsträgerübergreifend Fahrplandaten und Mobilitätsinformationen als Open Data zur Verfügung stehen, daran haben alle Verbände und Verkehrsunternehmen mitgearbeitet. Für den Mobilitätssektor muss daher die delegierte Verordnung 2017/1926 maßgeblich sein und als Leitplanke auch in die PSI-Richtlinie einbezogen werden."
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