Pressemitteilung | Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.

DVBS fordert zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz noch vor der Bundestagswahl

(Marburg) - "Da ist ein Ohnmachtsgefühl, das einen manchmal verzweifeln lässt", sagt Birte Wiebeck. Sie wandte sich an die Rechtsberatung des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS). Noch wissen die sehbehinderte Hamburgerin und ihr im Rollstuhl sitzender Ehemann nicht, wie sie mit ihrem kleinwüchsigen Pflegekind den Ferienflieger am 11. Mai besteigen und verlassen können. "Das Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte (BGG) nimmt die Fluggesellschaften hier eindeutig in die Pflicht", erklärt DVBS-Geschäftsführer Andreas Bethke. "Doch es ist ein zivilrechtliches Instrument nötig, um diesen Anspruch auch effektiv durchsetzen zu können."

Bereits im Februar 2002 legte das Bundesjustizministerium den Entwurf eines zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes (ZAG) vor. Um es noch vor der Bundestagswahl in Kraft zu setzen, müsste das ZAG den Bundestag in dessen Sitzungswoche vom 13. Mai bis 17. Mai in erster Lesung passieren. "Doch es sieht so aus, als will die Regierung dieses Vorhaben auf Wiedervorlage nach gewonnener Wahl legen", vermutet Andreas Bethke. Dem blinden DVBS-Geschäftsführer wurde vor einigen Jahren selbst schon einmal die Beförderung in einem Flugzeug wegen seiner Behinderung verweigert.

Zwar will die Aero Lloyd die Wiebecks transportieren. Aber nur unter der Voraussetzung, dass die Familie den Airbus selbstständig besteigt und verlässt. "Um das Ein- und Aussteigen geht es aber doch gerade", schmunzelt Frau Wiebeck. Während des Fluges braucht die Familie keine besondere Hilfe. Doch die Aero Lloyd zeigt sich hartleibig und ungeachtet der rot-grünen Koalitionsvereinbarung fehlt den Wiebecks die Möglichkeit, ihr Recht notfalls im einstweiligen Rechtschutz per Feststellungsklage durchzusetzen, geschweige denn Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Frau Wiebeck ist zuversichtlich: "Wir sind am 11. Mai am Start in Fuhlsbüttel," gibt sie sich kämpferisch. Probleme dieser Art hatte die reiselustige Familie in der Vergangenheit immer wieder. Das Beispiel zeigt: "So wichtig die Verabschiedung des BGG war, so wichtig ist es jetzt, nicht auf halben Weg anzuhalten," betont DVBS-Geschäftsführer Bethke.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. Frauenbergstr. 8 35039 Marburg Telefon: 06421/948880 Telefax: 06421/9488810

NEWS TEILEN: