Durchbruch für Innere Medizin / Schlaganfall ab 2009 im DRG-Katalog erlösrelevant
(Wiesbaden) - Durch intensive Bemühungen des Berufsverbandes Deutscher Internisten BDI e.V. und das besondere persönliche Engagement seines 2. Vizepräsidenten Prof. Dr. med. Malte Ludwig ist es nun gelungen, die Behandlung des Schlaganfalls in internistischen Kliniken wieder erlösrelevant zu machen. Im Fallpauschalen-Katalog 2009, der zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft tritt, wurde die Klassifikation der DRG B70C,E, G (Apoplexie) CMI: 1,089; 1,547; 0,891 ebenso wie die Klassifikation der DRG B69C (Transitorische ischämische Attacke) so korrigiert, dass sie auch für die Innere Medizin im Krankenhaus wieder abrechenbar wird.
Im aktuellen Fallpauschalen-Katalog 2008 ist der Schlaganfall noch ausschließlich für Neurologen abrechenbar. Internisten konnten ihn zwar kodieren, aber die Leistung war nicht erlösrelevant. Das hat dazu geführt, dass die Schlaganfall-Behandlung durch Internisten häufig gar nicht dokumentiert wurde und damit statistisch nicht die Rolle spielte, die ihr tatsächlich zukommt.
Ludwig hat sich bereits vor seiner Wahl ins BDI-Präsidium im Jahre 2004 als Vorsitzender der Sektion Angiologie im BDI speziell um dieses Thema gekümmert und in zahlreichen Gesprächen mit dem InEK-Institut (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) und der DRG-Research Group interveniert. Aufgrund partieller CMI-Unterbewertungen von internistischen DRGs wurde zudem ein InEK-Ausschuss im BDI ins Leben gerufen.
In einem Rundschreiben an alle internistischen Chefärzte wurde mit Erfolg dafür geworben, die Stroke-Behandlung auf jeden Fall zu kodieren, auch wenn sie derzeit keine Erlöse nach sich zieht. Diese Maßnahme hat sicherlich mit zum Durchbruch verholfen. Die im nächsten Jahr gültige Regelung ist, so Ludwig, sicherlich auch ein Erfolg für die internistische Intensivmedizin in Deutschland.
Der neue Fallpauschalenkatalog für 2009, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung nun geeinigt haben, beinhaltet insgesamt 1.192 verschiedene abrechenbare Fallpauschalen, 55 mehr als im Vorjahr.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
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