Pressemitteilung | k.A.

Durchbruch für den Mittelstand bisher ausgeblieben

(Berlin) - Der BGA begrüsst, dass mit dem Steuersenkungsgesetz ein erstes Signal gesetzt wird, um die zu hohe Steuerbelastung in Deutschland zu senken. Jedoch gilt auch hier: kein Licht ohne Schatten. Einzelne Details konnten entschärft werden, doch die Steuerreform greift nach wie vor zu kurz und bleibt halbherzig. Dies erklärten der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH), Dr. Michael Fuchs, und der Vorsitzende des BDH-Steuerausschusses, Hans Michelbach in Berlin zu der am 18. Mai im Deutschen Bundestag anstehenden Beratung des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Unternehmensteuerreform.

In zentralen Fragen besteht der Korrekturbedarf unverändert fort. Nach den erheblichen Vorleistungen der Wirtschaft von rund 30 Milliarden DM durch das sogenannte Steuerentlastungsgesetz ist der angekündigte große Wurf für den Mittelstand in neuen und bürokratischen Regulierungen stecken geblieben.

Bewährte steuersystematische Grundsätze werden ohne Not geopfert. Statt steuerlicher Gleichbehandlung gelten für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften unterschiedliche Entlastungen. Mit dem Optionsrecht wird eine komplizierte Hilfskonstruktion geschaffen. Sie wird jedoch entbehrlich, wenn sich die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen durchringen könnten, den Einkommensteuerhöchstsatz stärker als vorgesehen zu senken. Wir fordern die Bundesregierung und die Koalitionsfraktion daher auf, die zusätzlichen Spielräume durch die steigenden Steuereinnahmen sinnvoll in die weitere Senkung der Steuersätze gerade für den Mittelstand zu investieren. Nach unserer Überzeugung muss der Spitzensteuersatz bei 35 Prozent liegen, um international unsere Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Neue Ausgaben würden das Vertrauen in die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte aushöhlen, daher lehnen wir diese ab.

Die Entlastungen für den Mittelstand sind unzureichend. Für viele kleine und mittlere Betriebe bringen die neuen Regelungen keine Erleichterungen. In über 300.000 Betrieben muss in den kommenden Jahren die Nachfolge geregelt werden. Das Optionsrecht, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen, lohnt sich jedoch für viele Kleine und Mittelständler nicht. Es entfallen Erleichterungen für Personengesellschaften bei der Erbschaftsteuer. Die Erbschaftsteuerbelastung kann dadurch bis auf das Fünffache steigen. Auch von der Gewerbesteuerverrechnung mit der Einkommensteuer werden viele Betriebe, insbesondere im Handel, nicht profitieren.

Rund zwei Drittel aller Personengesellschaften zahlen bereits heute keine Gewerbesteuer, da ihre Gewinne unterhalb des Freibetrages von 48.000 DM liegen. Während für Kapitalgesellschaften Beteiligungen steuerfrei bleiben, gilt dies für Personengesellschaften im allgemeinen nicht. Der Freibetrag für Beteiligungsveräußerungen wurde nur unzureichend auf 100.000 DM angehoben. Um kleinen und mittleren Betrieben gleiche Chancen wie Kapitalgesellschaften zu ermöglichen, fordern wir einen Freibetrag von mindestens 500.000 DM.

Die entscheidende Chance, eine durchgreifende und beherzte Steuerreform zu verwirklichen, darf nicht erneut vertan werden. Im internationalen Vergleich gerät Deutschland immer mehr ins Hintertreffen. Zu spät und zu zaghaft wurden steuerliche Entlastungen angepackt. Die Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände erwartet daher in den Verhandlungen im Bundestag und Bundesrat konstruktive Ergebnisse, die Komplizierungen durch niedrige Einkommensteuersätze vermeiden und steuerliche Benachteiligungen des Mittelstandes abbauen.

Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: Christian Schindler,Bundesverband Groß- und Außenhandel, Tel.: 0228-26004-13, Fax: 0228-26004-35

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