Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Dumpingpreise für Pflegedienste / Arbeitsplätze in Gefahr

(Magdeburg) - Mit Wirkung zum 01. Juli 2001 will die AOK die Preise für die Pflegedienste in der Hauskrankenpflege willkürlich um nochmals 20 % senken. Vorangegangen war schon eine Absenkung für private Dienste im Januar 2001 von 20 %. Ausgangspunkt sei die “Sicherung der finanziellen Stabilität”, so die Krankenkasse.

Das bedeutet für die Pflegedienste weitere Einbußen und damit die Weichenstellung qualifiziertes Personal wie Krankenschwestern und -pfleger zu entlassen.

Bei einer Vergütung von 5,50 DM für eine Behandlungspflege beim Versicherten kann keine examinierte Krankenschwester bezahlt werden. Und bei einer bisherigen Vergütung, die seit 1995 unverändert ist, ist eine Erhöhung schon durch den gestiegenen Lebenshaltungsindex von +8 % zwingend notwendig.
Da die Ausgaben der AOK für Häusliche Krankenpflege bezogen auf die Gesamtausgaben (2000) nur 1,15 % betragen, muss man sich fragen, ob die Versicherten nicht mehr zu Hause gepflegt werde sollen.

Eine öffentlich rechtliche Anstalt wie die AOK, die Gelder ihrer Versicherten verwaltet, gibt jährlich an Verwaltungskosten das 5fache davon aus.
Die Pflegedienste in Sachsen-Anhalt sind entsetzt über das rigide Vorgehen der AOK.

Herr Kasten als Vorstandsvorsitzender will mit dieser Vorgehensweise die Pflegedienste zwingen, bei den laufenden Verhandlungen die Dumpingangebote der Kasse anzunehmen.

Dazu Antje Tschorn, Landesbeauftragte des bpa in Sachsen-Anhalt: “Diese zweite willkürliche Vergütungsabsenkung seit Jahresbeginn lässt eine Pflege mit qualifizierten Kräften kaum zu, zunehmende Konkurse bei den etwa 300 privaten Diensten in Sachsen-Anhalt und Massenentlassungen von Krankenschwestern sind zu befürchten.

In dem Land mit der bundesweit höchsten Arbeitslosenquote ist es verantwortungslos, wenn dann eine Aufsichtsbehörde beim Sozialministerium keinen Handlungsbedarf sieht”.

Ein Pflegedienst in Sachsen-Anhalt der für Leistungen der Hauskrankenpflege innerhalb der Krankenversicherung 4 examinierte Pflegekräfte vorhalten muss, soll lt. Gesetzgeber eine leistungsgerechte Vergütung erhalten. Bei den gestiegenen Sachkosten für Benzin, Kosten für Fort- und Weiterbildung u.a. kann davon keine Rede mehr sein.

Hier ist es dringend notwendig, dass die Politik handelt, um die Versorgung der Versicherten nicht auf Dauer zu gefährden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle Oxfordstr. 12-16 53111 Bonn Telefon: 0228/604380 Telefax: 0228/6043899

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