Düngegesetz: Nachbesserungen notwendig
(Berlin) - Dabei sollte an erster Stelle eine nachvollziehbare und transparente Bilanzierung der Nährstoffein- und -ausgänge eines Agrarbetriebes stehen, um verursachergerecht diejenigen Betriebe zu identifizieren, die für eine erhebliche Nitratbelastung von Gewässern und Böden verantwortlich sind. Die Stoffstrombilanzverordnung sollte deshalb zu einem wirksamen Steuerungsinstrument weiterentwickelt werden.
Ziel sollte ein belastbares und langfristig planbares Maßnahmenpaket sein, das umweltpolitisch von der EU-Kommission akzeptiert werden kann und Verlässlichkeit für die landwirtschaftliche Praxis bietet. Andernfalls besteht die Gefahr, dass bei einer anstehenden Evaluierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland die nationale Handlungsfähigkeit gänzlich aus der Hand gegeben wird. Mit der Folge, dass neue Anforderungen der EU-Kommission umgesetzt werden müssen. So hat die EU-Kommission bereits angekündigt, 2024 zu evaluieren, wie die Mitgliedstaaten die EU-Nitratrichtlinie zum Schutz der Gewässer umsetzen.
Die Verbände weisen nochmal darauf hin, dass die bisherigen politischen Maßnahmen nicht ausreichen. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass seit 2008 jede sechste Grundwassermessstelle den Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter überschreitet.
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(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
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