Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV vertritt Steuerberater in der Anhörung des Bundestages zur Gemeindefinanzreform

(Berlin) - In der Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zur Gemeindefinanzreform am 12. Juni 2002 hat der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) den Berufsstand vertreten und im Zuge der Reform der Gemeindefinanzen die Abschaffung der Gewerbesteuer gefordert, wie es auch von der Mehrheit der Sachverständigen befürwortet wurde.

Die Gewerbesteuer belastet kleine und mittlere Unternehmen und ist ein Standortnachteil für Deutschland. Sie ist Konjunkturschwankungen unterworfen und trägt nicht mehr ausreichend zur Finanzierung der Gemeinden bei. Mit der Reform der Gemeindefinanzen gilt es, die Ausgabenseite von Bund, Ländern und Gemeinden drastisch zu reduzieren und eine solide, konjunkturunabhängige Finanzierung der Gemeinden zu schaffen.

Der DStV schlägt ein Modell vor, das die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit garantiert und zur Vereinfachung des geltenden Steuerrechts führt. An die Stelle des Hebesatzrechtes der Gemeinden sollte die Erhöhung der Anteile der Kommunen an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Beteiligung der Kommunen an der Körperschaftsteuer treten. So erhalten die Gemeinden wieder finanzielle Planungssicherheit, die es ihnen ermöglicht, ihre Selbstverwaltungsaufgaben zu erfüllen und kommunale Anreize für Investitionen und Wirtschaftswachstum in Deutschland zu setzen.

Noch zum Ende dieser Legislaturperiode wird mit einer Debatte im Deutschen Bundestag zur Reform der Gemeindefinanzen gerechnet. Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen wird bis Mitte 2003 einen Reformvorschlag erarbeiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

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