Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV unterstützt Vorstoß der Länder zur gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung

(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. begrüßt die Vorschläge von Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates zur Änderung der Vorschrift der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (§ 370a AO). In der Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 31. Mai 2002, soll vorgeschlagen werden, die „gewerbsmäßige Steuerhinterziehung auf besonders schwere Fälle zu beschränken und die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige zu eröffnen“.

Der DStV hatte bereits mehrfach auf die Ãœberzogenheit der Regelung hingewiesen und einen eigenen Formulierungsvorschlag unterbreitet.
Zudem hatten die Fraktionen von FDP und CDU/CSU im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eigene Änderungsvorschläge eingebracht, die aber mit den Stimmen der Regierungsfraktion abgelehnt wurden.

Die Regelung muss nach Ansicht des DStV geändert werden. Es gilt, unverhältnismäßige Bestrafungen zu verhindern und das Instrument der Selbstanzeige wieder zu ermöglichen. Dies ist nur mit einer Gesetzesänderung zu erreichen und nicht mit einem Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums. Dass ein solches vorbereitet werde, wurde zudem in einem dem DStV vorliegenden Schreiben vom Ministerium dementiert.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

NEWS TEILEN: