DStV spricht sich gegen die Zusammenlegung von Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichten aus
(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat sich in einer Stellungnahme an die Bundesjustizministerin und die Justizminister der Länder vehement gegen die geplante Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten gewandt.
Nach Ansicht des DStV führt eine Zusammenlegung zu einer abnehmen-den Qualität der richterlichen Entscheidungen. Es ist z.B. zwingend erforderlich, dass Finanzrichter entsprechend geschulte und spezialisierte Juristen sind. Nur so ist weiterhin gewährleistet, dass ausgewiesene Fachleute, nicht nur auf Beklagten und Klägerseite sondern auch auf Richterseite, zur Rechtsfindung beitragen. Von Generalisten kann nicht erwartet werden, dass sie sich ausreichend detailliert in das schwierige Spezialrechtsgebiet des Steuerrechts einarbeiten.
Im Übrigen ist der DStV der Auffassung, dass durch eine Zusammenlegung allzu große Gerichtsbarkeiten geschaffen werden, die schwer zu verwalten sind. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass kleinere Gerichtsbarkeiten wesentlich schneller auf neue Rechtsentwicklungen, z.B. im IT-Bereich, reagieren können als große.
Gegen eine Zusammenlegung spricht auch die bislang ungeklärte Frage, wie die zweistufig aufgebaute Finanzgerichtsbarkeit in ein dreistufiges System integriert werden kann.
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