DStV-Präsident Elster fordert Klarheit beim Datenschutz
(Berlin) - Anlässlich des 41. Deutschen Steuerberatertages in Bonn forderte der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), StB/WP Harald Elster, die Landes-Datenschutzbehörden auf, ihre uneinheitliche Linie in Fragen der Auftragsverarbeitung zu beenden. Während der DStV und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) übereinstimmend davon ausgehen, dass Steuerberater bei der Erbringung ihrer Leistungen keine nur weisungsgebundenen Auftragsverarbeiter sind, vertreten einzelne Datenschutzbehörden neuerdings die Ansicht, bei der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung würden Steuerberater ausschließlich weisungsgebunden arbeiten und müssten daher eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit ihren Mandanten schließen.
"Die Verunsicherung, die damit im Berufsstand und bei den Mandanten ausgelöst wird, ist nicht hinnehmbar", kritisierte Elster. Es könne nicht sein, dass es in dieser Frage wie beim Roulette vom Zufall abhänge, ob man diesseits oder jenseits einer Landesgrenze tätig sei oder Mandanten betreue.
Offenbar - so Elster weiter - fehle den Datenschutzbehörden das Verständnis, was einen freien Beruf auszeichne. Steuerberater müssen nach ihrem Berufsrecht unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft beraten. Aus diesem Grund seien sie niemals weisungsgebunden tätig und könnten damit keine Auftragsverarbeiter sein. Dies gelte auch für die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, bei der in der Praxis fortlaufend die relevanten Zahlen danach überprüft werden müssen, ob Buchungen wie vom Mandanten angenommen erfolgen können oder ob ggf. Anpassungen erforderlich sind. Dies entspreche im Übrigen auch den berechtigten Erwartungen der Mandanten an eine gute und umfassende Beratung.
Mit Blick darauf müssten die Datenschutzbehörden nunmehr zügig eine bundesweit einheitliche Handhabung zur Frage der Auftragsverarbeitung sicherstellen. Anderenfalls werde der Berufsstand auf eine rechtliche Klarstellung durch den Gesetzgeber drängen, schloss Elster.
Den Ausgangspunkt der Diskussion bildet die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, die seit dem 25.5.2018 umzusetzen ist. Sie sieht unter anderem Regelungen für die sogenannte Auftragsverarbeitung vor. Danach müssen gewerbliche Dienstleister für die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit dem verantwortlichen Auftraggeber vertraglich vereinbaren, dass sie sich bei ihrer Arbeit unter seine Kontrolle begeben und seinen Weisungen Folge leisten.
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