Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV gibt Hinweise zum Datenzugriff durch die Finanzbehörde

(Berlin) - Mit seiner Stellungnahme vom 14. August 2002 zu den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 1. Juli 2002 veröffentlichten „Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“ gibt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) Anregungen, um Steuerpflichtigen und Beratern bei der Bewältigung der so genannten digitalen Betriebsprüfung behilflich zu sein.

- So weist der DStV darauf hin, dass eine Protokollierung der Zugriffe das gegenseitige Vertrauen zwischen Prüfer und Steuerpflichtigem/Berater erhöhen könne.

- Des Weiteren kritisiert der Verband, dass die Definition der „steuerlich relevanten Daten“ allein dem Steuerpflichtigen auferlegt werde.

- Außerdem bemängelt er die Ablehnung einer möglichen Zertifizierung der gewählten Datenverarbeitungs-Software. Damit wälze die Finanzverwaltung die Verantwortung auf den Steuerpflichtigen ab, obwohl dieser am wenigsten einschätzen könne, welche Anforderungen die Finanzverwaltung an die Software stelle.

- Nicht verhältnismäßig ist nach Ansicht des DStV, dass die Finanzverwaltung vorschreibt, nur die Dateiformate zu verwenden, die von der von ihr genutzten Software „IDEA“ lesbar sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

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