Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV gegen Erhöhung bei der Erbschaftsteuer

(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) warnt vor einer Erhöhung der Erbschaftsteuer bei Betriebsübergaben von kleinen und mittleren Unternehmen. Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer würde eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in mittelständischen Unternehmen gefährden, zumal in den nächsten Jahren in zahlreichen Fällen ein Generationswechsel ansteht. Der DStV schlägt vor, im Falle der Unternehmensfortführung eine Behaltefrist von 10 Jahren einzuführen, in der Gestalt, dass sich die festgesetzte Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerschuld für jedes Jahr der Fortführung um 1/10 vermindert. Die Sicherung der mittelständischen Unternehmensnachfolge bedarf außerdem einer Erhöhung der Freibeträge bzw. des Bewertungsabschlages für Betriebsvermögen von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Für die 10-jährige Behaltefrist sprach sich DStV-Präsident Jürgen Pinne bereits in der Pressekonferenz vom 2. Juli 2002 anlässlich der Vorstellung des Grundsatzpapiers des DStV aus.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

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