DStV fordert im Finanzausschuss des Bundestages: "Keine Bevormundung der Steuerbuerger durch den Staat"
(Berlin) - Am 28. 1. 2004 fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des Alterseinkünftegesetzes statt. Für den DStV nahmen Präsident StB/vBP Jürgen Pinne und Referent StB/RA Norman Peters an der Veranstaltung teil.
Präsident Jürgen Pinne bezog sich bei seinen Ausführungen gegenüber den Mitgliedern des Finanzausschusses und den übrigen anwesenden Abgeordneten auf die Stellungnahme des DStV vom 26. 1. 2004 (S 02/04). Insbesondere kritisierte Pinne die drohende Zweifachbesteuerung von Selbstständigen, die ihre Vorsorgeaufwendungen in der Vergangenheit grösstenteils aus versteuertem Einkommen geleistet haben und nun ab 2005 - beginnend mit 50 % - einen Teil ihrer Renteneinkünfte der Besteuerung unterwerfen müssen. Diese Kritik scheint angekommen zu sein, denn nach der Anhörung äusserte sich die Parlamentarische Staatssekretärin im BMF, Barbara Hendricks, dahingehend, dass es im Bereich der Rentenbesteuerung von Selbstständigen noch Korrekturen geben solle.
Weiterhin schrieb Jürgen Pinne den Abgeordneten ins Stammbuch, dass die im Gesetz enthaltene Bevormundung, auf welche Art die Buerger ihre Altersvorsorge zu gestalten haben, nicht hinnehmbar sei. Neben den Beiträgen zu einer Leibrentenversicherung müssten weiterhin auch die Beiträge für eine Kapitallebensversicherung und für andere Sparformen als Sonderausgaben abzugsfähig sein. Die Wahlfreiheit der Buerger in Bezug auf Altersvorsorgeprodukte dürfe nicht aus rein fiskalischen Gründen eingeschränkt werden.
Bis zum Mai will der Finanzausschuss seine Beratungen abgeschlossen haben, so dass das Gesetzesvorhaben noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann und sich die Betroffenen rechtzeitig auf die neue Rechtslage einstellen können.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799