Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV fordert BMF-Schreiben zum anschaffungsnahen Aufwand

(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat mit seinem Schreiben vom 20. September 2002 beim BMF angeregt, die Behandlung des anschaffungsnahen Aufwandes nach der Änderung der BFH-Rechtsprechung in einem BMF-Schreiben zu regeln.

Es soll nach Ansicht des DStV klar gestellt werden, dass nicht schon das Vorliegen eines Maßnahmenbündels zu einer wesentlichen Verbesserung im Sinne des § 255 Abs. 2 S. 1 HGB und damit zu Herstellungskosten führt, sondern erst eine dadurch entstehende Erhöhung des Standards. Die Frage, ob die Durchführung eines Maßnahmenbündels (Einsatz von mindestens drei Gewerken) und eine Standarderhöhung kumulativ vorliegen müsse, wird zur Zeit kontrovers diskutiert. Nach Ansicht des DStV ergibt sich das Erfordernis kumulativen Vorliegens allerdings aus den Entscheidungsgründen.

Die Auslegung des DStV wird auch durch die Verfügung der OFD Nürnberg vom 9. August 2002, Az. S 2211 – 185/St 31/St 32, gestützt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

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