Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV fordert Abschaffung der Pflicht zur Angabe der Steuernummer auf Rechnungen

(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) und der Bundesverband der Selbständigen/Deutscher Gewerbeverband e.V. (BDS/DGV) appellieren gemeinsam an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, die seit dem 1. Juli 2002 geltende Regelung zur Angabe der Steuernummer auf Rechnungen (§ 14 Absatz 1a UStG) rückwirkend außer Kraft zu setzen. Nach Ansicht von DStV und BDS/DGV begegnet die Vorschrift datenschutzrechtlichen Bedenken. So haben bereits verschiedene Oberfinanzdirektionen Verfügungen zur Handhabung telefonischer Auskünfte erlassen, um zu gewährleisten, dass keine dem Steuergeheimnis unterfallenden Informationen an Unbefugte weitergegeben werden.

Des Weiteren fordern DStV und BDS/DGV, die Auswirkungen zu überprüfen, die sich alternativ aus der Angabe der Umsatzsteueridentifikations-Nummer (USt-IdNr.) in Rechnungen ergeben würden. Diese Möglichkeit wurde von mehreren Seiten als Alternative zur Angabe der Steuernummer vorgeschlagen. Nach der EU-Richtlinie 2001/115/EG vom 20.12.2001 (ABl. EG L 14/24) hat Deutschland ab 1.1.2004 zwingend die Angabe der USt-IdNr. auf Rechnungen durch Gesetz vorzuschreiben. Dabei besteht aber nach Ansicht von DStV und BDS/DGV das Problem, dass Unternehmer, die lediglich steuerfreie Leistungen erbringen, durch die Angabe der USt-IdNr. in der Rechnung zu innergemeinschaftlichen Erwerbern mit der Folge der Besteuerung würden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

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