Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV erzielt Teilerfolg beim 5. Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz

(Berlin) - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2002, dem Vermittlungsvorschlag zu § 370a AO und § 261 StGB im Rahmen des „5. Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz und zur Änderung von Steuergesetzen“ zugestimmt. Der Deutsche Steuerberaterverband sieht damit seine Forderung nach einer weiterhin möglichen Selbstanzeige bestätigt.

Allerdings ist die Lösung des Vermittlungsausschusses nicht so weitreichend wie der Formulierungsvorschlag des DStV, der weiterhin eine strafbefreiende Selbstanzeige ermöglicht und die sich aus der Ausgestaltung als Verbrechen ergebenden Schwierigkeiten vermieden hätte.

Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren kann nach der Neuregelung bei der gewerbs- oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung nur dann verhängt werden, wenn die hinterzogenen Steuern ein großes Ausmaß annehmen. Satz 2 der Neuregelung sieht einen minder schweren Fall vor, dessen Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht. Voraussetzung dafür ist eine Selbstanzeige, die damit nicht mehr strafbefreiend, sondern nur noch strafmindernd wirkt.

DStV-Präsident Jürgen Pinne begrüßte die Neuregelung, gab aber gleichzeitig zu bedenken, dass damit nicht alle Probleme beseitigt seien. Dazu zählt unter anderem die weiterhin gegebene Vortattauglichkeit der Steuerhinterziehung nach § 370a AO für eine Geldwäschestrafbarkeit.

DStV-Präsident Jürgen Pinne sieht die in zahlreichen Stellungnahmen und Eingaben geübte Kritik des Verbandes an der durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz eingeführten Regelung bestätigt, auch wenn mit der Neuregelung bei weitem nicht alle Probleme beseitigt sind.

Zu begrüßen ist auch die Neuregelung von § 261 Abs. 1 Satz 3 StGB. Dieser beschränkt die einer Geldwäsche tauglichen Gegenstände aus einer Steuerhinterziehung auf die ersparten Aufwendungen, d.h. auf den ersparten Steuerbetrag. Mit dieser Änderung wird der bisher gegebenen „Kontamination“ des gesamten Vermögens des Steuerpflichtigen entgegengewirkt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

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