Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV begrüßt Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum § 370a AO

(Berlin) - Die Arbeit des DStV hat sich ausgezahlt: Die seit Beginn des Jahres geltende Regelung zur gewerbs- oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung gemäß § 370a AO soll laut Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses abgewandelt werden.

Der Einigungsvorschlag sieht vor, dass die gewerbsmäßige oder bandenmäßige Steuerhinterziehung nur noch dann als Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren verfolgt werden soll, wenn Steuern „in großem Ausmaߓ verkürzt wurden.

In minder schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe drei Monate bis fünf Jahre. Ein minder schwerer Fall soll nach der Empfehlung des Vermittlungsausschusses gegeben sein, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die eine Selbstanzeige ermöglichen.

Damit wäre der Forderung des DStV Rechnung getragen, dass nicht jede Steuerhinterziehung als Verbrechen gewertet wird und damit eine Vortat zur strafbaren Geldwäsche darstellt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

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