DStV begrüßt die Vorschläge von Friedrich Merz zur Reform des Einkommensteuerrechts
(Berlin) - Die veröffentlichten Leitsätze von Friedrich Merz zur Reform des deutschen Einkommensteuersystems weisen nach Auffassung von Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV), in die richtige Richtung. Sie decken sich mit Forderungen, die der DStV seit längerer Zeit erhebt.
Insbesondere die radikale Vereinfachung des Steuerrechts durch Streichung von Ausnahmetatbeständen wird von Pinne befürwortet. Das Steuerrecht wird dadurch transparenter mit der Folge, dass seine Akzeptanz in der Bevölkerung zunehmen wird. Darüber hinaus werden die Bürger von Verwaltungskosten, welche die Erstellung von Steuererklärungen zur Zeit oftmals nach sich zieht, entlastet.
Entgegen der von Merz ursprünglich geplanten Abschaffung der Gewerbesteuer wird in dem nunmehr vorliegenden Papier der Kreis der Gewerbesteuerpflichtigen sogar noch vergrößert. Immerhin wird der Tarif für Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit und für Kapitalgesellschaftenbegrenzt. Zu begrüßen ist, dass bei der Unternehmensbesteuerung ein uneingeschränkter Verlustvortrag vorgesehen ist. Eine solche Regelung ist nach Auffassung Pinnes auch im Bereich des Einkommensteuergesetzes geboten.
Ablehnend äußerte sich Pinne zu der geplanten Einbeziehung von Betriebsveräußerungsgewinnen in die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage. Da diese der privaten Altersvorsorge dienen, muss zumindest ein Sondersteuersatz gewährt werden.
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